LitteringBerner Stadtrat will Sauberkeitscharta eine Chance geben
zc, sda
8.4.2021 - 18:28
Der Berner Stadtrat hofft, dass das leidige Littering-Problem dank einer Vereinbarung mit der Wirtschaft entschärft werden kann. Mit 68 zu 5 Stimmen hat er am Donnerstag einen entsprechenden Bericht des Gemeinderats zur Kenntnis genommen.
Keystone-SDA, zc, sda
08.04.2021, 18:28
SDA
Eine sogenannte Sauberkeitscharta soll dafür sorgen, dass der Abfall im öffentlichen Raum der Bundesstadt zurückgeht. Sie wurde im Spätherbst 2020 vorgestellt und enthält über 30 Massnahmen, die das Gewerbe zur Abfallreduktion umsetzen soll.
Sollte die Charta ihre Ziele bis 2025 nicht erreichen, kommt der Sauberkeitsrappen wieder aufs Tapet. Mit dieser Gebühr wollte die Stadtregierung Unternehmen belasten, welche dazu beitragen, dass Abfall im öffentlichen Raum anfällt. Dazu gehören etwa Take-away-Betriebe, Kioske und Herausgeber von Gratiszeitungen.
Die Pläne erlitten aber schon in der Vernehmlassung Schiffbruch. Gewerbe und Wirtschaft wehrten sich mit dem Argument, der Sauberkeitsrappen werde zu keiner Abfallverminderung führen. Es sei ein reines Finanzierungsvehikel.
Der Stadtrat will der Sauberkeitscharta nun eine Chance geben, wie die Debatte im Parlament zeigte. Er will aber genau hinschauen, wie sich die Dinge entwickeln. Unter anderem beschloss er, dass die zuständige Kommission jährlich über den Stand der Umsetzung informiert wird.
Es brauche eine gewisse Zeit, bis die Massnahmen ihre Wirkung entfalten könnten, sagte Gemeinderätin Marieke Kruit (SP). Man werde sehen, ob und wie stark die Charta die Reinigungskosten der Stadt reduzieren könne. Die Entsorgung von Abfällen im öffentlichen Raum kostet die Stadt zurzeit rund elf Millionen Franken pro Jahr.
Lange Vorgeschichte
Seit Jahren stört sich die rot-grün dominierte Berner Stadtregierung daran, dass die gesamten Kosten für die Entsorgung von Abfall im öffentlichen Raum vom Steuerzahler bezahlt werden. Ein erster Versuch der Stadt Bern, zur Deckung der Kosten die Grundbesitzer zur Kasse zu bitten, scheiterte 2012 am Bundesgericht.
Die Städte dürften Verursacherbetriebe zur Kasse bitten, befanden die Lausanner Richter. Die Gebühr müsse aber so ausgestaltet sein, dass ein Anreiz bestehe, Abfall zu reduzieren oder sogar zu vermeiden. Diese Vorgabe würde das Modell des Sauberkeitsrappens erfüllen, glaubt der Gemeinderat.
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