Der Berner Gemeinderat empfiehlt den Volksvorschlag "Wohnungsbau unterstützen statt verhindern" zur Ablehnung. Das Begehren stammt von einem bürgerlichen Komitee, das sich sich gegen eine vom Stadtrat verabschiedete Änderung bei den Mehrwertabgaben wehrt.
Mit der neuen Regelung würden nach Ansicht des Komitees "exorbitant hohe Mehrwertabgaben" bei kleinen Um- und Aufzonungen geschuldet, Das Komitee möchte, dass eine Ausnahmeregelung für kleine Projekte, beispielsweise wenn ein Stockwerk höher gebaut wird, im Reglement einbauen. Nicht bestritten werden die Mehrwert-Abgaben bei grösseren Überbauungsprojekten.
Die Stadt Bern erhebt seit den Neunzigerjahren eine Abgabe auf dem Planungsmehrwert, der bei einer Ein-, Um- oder Aufzonung eines Grundstücks entsteht. Die Abgabe betrug stets 40 Prozent des Planungsmehrwerts.
Seit 2017 gelten jedoch neue kantonale Vorgaben. Diese erlauben es den Gemeinden, ergänzende reglementarische Bestimmungen zu erlassen, die über die kantonalen Minimalvorgaben hinausgehen, wie aus einer Mitteilung des Berner Gemeinderats vom Donnerstag hervorgeht.
Das Stadtparlament hat im vergangenen Juni ein entsprechendes Reglement verabschiedet. Bei Einzonungen soll neu eine Abgabe von 50 Prozent, bei Um- und Aufzonungen eine solche von 40 Prozent erhoben werden. Mit den unterschiedlichen Tarifsätzen möchte die Stadt die innere Verdichtung durch Um- und Aufzonungen gegenüber Einzonungen fördern.
Der Volksvorschlag möchte demgegenüber, dass bei Um- und Aufzonungen keine Abgaben erhoben werden, wenn der Mehrwert weniger als 150'000 Franken beträgt. Bei Einzonungen soll die im kantonalen Recht vorgesehene Freigrenze von 20'000 Franken gelten.
Aus Sicht der Stadtregierung ist es zweifelhaft, ob die Einführung einer Freigrenze von 150'000 Franken bei Um- und Aufzonungen mit den Vorgaben des übergeordneten Rechts vereinbar ist. Die Stadt beruft sich auf ein Bundesgerichtsurteil, das starke Zweifel an der Vereinbarkeit der Freigrenze mit dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz äussert. Auch mit Blick auf die Rechtsgleichheit sieht der Gemeinderat Probleme.
Die Stadtratsvorlage und der Volksvorschlag werden den Stimmberechtigten der Stadt Bern voraussichtlich in der ersten Hälfte des kommenden Jahres vorgelegt.
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