Deponien Berner Verwaltungsgericht gibt grünes Licht für Gstaader Deponie

hn, sda

1.2.2021 - 11:30

Im Gebiet Trom/Badweidli soll eine Deponie entstehen. Anwohner wehren sich.
Im Gebiet Trom/Badweidli soll eine Deponie entstehen. Anwohner wehren sich.
Keystone

Das bernische Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen eine geplante Deponie für unverschmutzten Aushub in Gstaad abgewiesen. Anwohner bemängelten unter anderem Eingriffe in die Landschaft, Lärm- und Staubimmissionen sowie mögliche Boden- und Gewässerverschmutzungen.

Namentlich bestehe die Gefahr, dass in der Deponie entgegen anderslautenden Bestimmungen auch verschmutztes Material eingebracht werden könnte, brachten die Beschwerdeführenden in ihrer Eingabe vom August 2019 vor.

Diesen Einwand liess das Verwaltungsgericht nicht gelten. Eine theoretische Gefahr mache die geplante Deponie nicht unzulässig. Vielmehr seien Massnahmen zur Einhaltung der Anforderungen und zu den Kontrollen in einer noch zu erteilenden Betriebsbewilligung festzusetzen, heisst es in dem am Montag veröffentlichten Urteil.

Dass die Befürchtung der Anwohner nicht ganz an den Haaren herbeigezogen ist, zeigte jüngst ein Beispiel aus dem Kandertal. Wegen mutmasslich widerrechtlich abgelagertem Material macht derzeit ein Steinbruch am Blauseee Schlagzeilen.

Über Jahre soll dort nicht nur sauberes Material gelagert worden sein, ohne dass dies aufgefallen wäre. Erst nachdem in der nahen Fischzucht am Blausee mehrmals Forellensterben auftraten, kam der Fall ins Rollen. Ein Strafverfahren ist hängig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Temporäre Beeinträchtigungen

Dass die Vorinstanzen das öffentliche Interesse an einem Deponiestandort höher gewichteten als die privaten Interessen der Anwohnenden, hält das Verwaltungsgericht für rechtens.

Die Anwohner würden nicht übermässig tangiert, da die Deponie lediglich fünf Jahre betrieben werde. Danach seien alle Arbeiten abgeschlossen und die Fläche werde wieder landwirtschaftlich nutzbar.

Für rechtmässig erachtet das Verwaltungsgericht auch einen Entscheid der Gemeinde, den Schutz einer lokal bedeutsamen Stirnmoräne aufzuheben. Dem stehe nichts entgegen, wenn die Gemeinde aufgrund einer Interessenabwägung die Erdspuren nicht mehr als schutzwürdig erachte und auch kein übergeordnetes Recht anderslautende Vorgaben mache.

Auch in Sachen Lärm und Staub stützt das Verwaltungsgericht die Vorinstanzen. Gemäss einem Bericht des Tiefbauamtes des Kantons Bern sei es plausibel, dass die Immissiongrenzwerte nicht überschritten würden.

Im Richtplan verzeichnet

Die Gemeinde Saanen, zu der Gstaad gehört, sowie eine Gesellschaft aus örtlichen Bau- und Transportunternehmen wollen im Gebiet Trom/Badweidli südöstlich von Gstaad eine Deponie für Inertstoffe und unverschmutztes Aushubmaterial erstellen. Der Deponiestandort ist seit 2010 im regionalen Abbau- und Deponierichtplan verzeichnet.

2014 genehmigten die Stimmberechtigten die planungsrechtlichen Grundlagen und im Jahr 2017 erteilte der Kanton die Baubewilligung für die Deponie. Dagegen erhoben mehrere Anwohnende Beschwerde, die das Verwaltungsgericht nun abwies. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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