Bern Bernische Psychiatrien planen Fusion bis spätestens 2027

zc, sda

8.2.2024 - 16:05

Die UPD in Bern plant den Zusammenschluss mit dem Psychiatriezentrum in Münsingen. (Archivbild)
Die UPD in Bern plant den Zusammenschluss mit dem Psychiatriezentrum in Münsingen. (Archivbild)
Keystone

Die kantonalen Psychiatrien in Bern und Münsingen streben eine Fusion spätestens per 2027 an, doch der Zusammenschluss ist noch nicht in Stein gemeisselt. Der Regierungsrat verlangt erst einmal zusätzliche Informationen, wie aus einem Communiqué vom Donnerstag hervorgeht.

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Dass die beiden grössten Berner Psychiatrieeinrichtungen zusammenspannen wollen, ist seit einem Jahr bekannt. Beide befinden sich im Besitz des Kantons.

Unterzeichnet haben der Kanton Bern, die Universitären Psychiatrischen Dienste (UPD) und das Psychiatriezentrum Münsingen nun eine Absichtserklärung zum geplanten Zusammenschluss. Laut Communiqué planen die beiden Unternehmen auf Anfang 2025 zu fusionieren, «spätestens aber per 1. Januar 2027».

Der Regierungsrat unterstütze «das Zielbild dieses Zusammenschlusses», teilte die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) mit. Die bisher geleisteten Arbeiten habe er «gewürdigt und verdankt».

Unter dem Projektnamen «Morgenrot» haben die beiden Psychiatrien demnach seit rund einem Jahr Grundlagenarbeit geleistet. Der Regierungsrat beauftragte nun die GSI, die weiteren Arbeiten zur möglichen Fusion zu begleiten. Unterstützt werden die Psychiatrien von der Unternehmensberatung KPMG.

Das stationäre Angebot soll künftig an drei Standorten erbracht werden: In Gümligen (Alterspsychiatrie), Münsingen (Erwachsenenpsychiatrie) sowie an der Bolligenstrasse (Kinder- und Jugendpsychiatrie, Forensik und Rehabilitation). Das ambulante Angebot soll gestärkt und ausgebaut werden.

Vorbereitungsarbeiten laufen

Der Regierungsrat verlangt noch detailliertere Angaben zum künftigen Geschäftsmodell und zur Bauplanung an den drei vorgesehenen Hauptstandorten, wie aus der Mitteilung hervorgeht. Weiter fordert er einen ergänzten Businessplan zum Fusionsvorhaben.

Dazu gehöre auch eine Gegenüberstellung mit den Planungszahlen jedes der beiden Einzelunternehmen sowie eine detaillierte Vorgehensplanung. Zusätzlich seien weitere Auswirkungen auch finanzieller Art für den Kanton aufzuzeigen.