Grosser Rat BE Bernisches Informationsgesetz nimmt erste Parlamentshürde

zc, sda

25.1.2022 - 10:15

Der bernische Grosse Rat befasst sich im März mit der Medienförderung im Kanton. (Archivbild)
Der bernische Grosse Rat befasst sich im März mit der Medienförderung im Kanton. (Archivbild)
Keystone

Das revidierte bernische Informationsgesetz hat die erste Parlamentshürde genommen. Die vorberatende Grossratskommission begrüsst die Vorlage, mit der unter anderem die rechtlichen Grundlagen für die Medienförderung geschaffen werden.

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Die Mehrheit der Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) bedauert aber gemäss Communiqué vom Dienstag, dass das Gesetz keine konkreten Fördermassnahmen definiert. Zudem seien keine finanziellen Mittel für die Medienförderung eingeplant. Daher sei offen, wie viel die neuen rechtlichen Bestimmungen bewirken werden.

Das geltende Informationsgesetz stammt aus dem Jahr 1993. Mit der Revision soll die durch das Internet veränderte Informations- und Kommunikationstätigkeit der Behörden gesetzlich abgebildet werden. Zudem will der Regierungsrat die Voraussetzungen schaffen für eine stärkere Medienförderung.

Um die Unabhängigkeit der Medien nicht zu gefährden, setzt er dabei auf indirekte Medienförderung, Beispiele sind etwa die Unterstützung der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sowie Finanzhilfen für digitale Medieninfrastrukturen.

Offen formuliert

«Das Gesetz ist sehr offen formuliert», sagte SAK-Vizepräsidentin Verena Aebischer (SVP) auf Anfrage. In der Kommission sei einerseits begrüsst worden, dass keine fixen wiederkehrenden Verpflichtungen festgeschrieben wurden. «Anderseits wurde die Frage aufgeworfen, wie viel die neuen rechtlichen Bestimmungen bewirken werden.»

Aebischer geht davon aus, dass im Grossen Rat noch Anträge einzelner Kommissionsmitglieder oder Fraktionen zu konkreten Förderinstrumenten gestellt werden. Zudem wies sie auf einen Kommissionsantrag im Bereich der direkten Medienförderung hin.

Direkte Medienförderung denkbar

Der Regierungsrat möchte die direkte Medienförderung auf den französischsprachigen Kantonsteil begrenzen. Dort ist sie heute bereits im Sonderstatusgesetz vorgesehen, und sie könnte noch ausgeweitet werden.

Eine knappe Mehrheit der vorberatende Kommission ist der Ansicht, dass eine direkte Medienförderung auch im Rest des Kantons nicht kategorisch ausgeschlossen werden sollte. Am Grundsatz der indirekten Medienförderung rüttelt sie aber nicht.