Grosser Rat BEBerns Grosser Rat erhöht Anreize für Gemeindefusionen
zc, sda
5.3.2024 - 16:06
Der Kanton Bern soll Gemeindefusionen gezielter fördern – insbesondere, wenn dadurch ein regionales Zentrum entsteht. Dieser Meinung ist der Grosse Rat. Mit 145 zu 4 Stimmen hat er am Dienstag das totalrevidierte Gemeindefusionsgesetz in erster Lesung verabschiedet.
Keystone-SDA, zc, sda
05.03.2024, 16:06
SDA
Der Kanton Bern mit seinen über 330 Gemeinden fördert seit Jahren Gemeindefusionen, auch mit Geld. Zwar hat sich die Zahl der Gemeinden in den letzten Jahren wie gewünscht reduziert, doch bleiben Zusammenschlüsse eine zähe Sache.
Trotz allem sollen Fusionen auch in Zukunft freiwillig sein. Das blieb im Parlament unbestritten. Es brauche die Überzeugung und den Willen der Betroffenen, betonte auch Regierungsrätin Evi Allemann (SP).
Ziel der Gesetzesrevision sei es, die Leistungsfähigkeit der Gemeinden zu stärken und die Gemeindeautonomie zu stärken. Zugleich solle eine kostengünstige, effiziente Aufgabenerfüllung sichergestellt sein.
Fördern will man insbesondere Fusionen mit Zentrumsgemeinden. Davon ist die Rede, wenn sich Kleinstgemeinden einer grösseren Gemeinde in der Region anschliessen.
Als finanzielles Förderinstrument wird ein sogenannter Zentrumsbonus eingeführt, der aus zwei Elementen besteht: Erstens aus einer bevölkerungsabhängigen Grundpauschale und zweitens aus einem Zusammenlegungsfaktor. Dieser kommt zum Tragen, wenn drei und mehr Gemeinden fusionieren.
Kein zusätzliches «Zückerli»
Der Grosse Rat beschloss mit 78 zu 72 Stimmen, dass der Zusammenlegungsfaktor ab drei an der Fusion beteiligten Gemeinden für jede weitere Gemeinde 0,2 beträgt. Die Ratsmehrheit folgte damit der Regierung.
Eine Minderheit forderte eine Verdoppelung des Ansatzes auf 0,4. So könne ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, hiess es. Unter dem Strich könne der Kanton sogar profitieren, denn eine Mehrfach-Fusion komme den Kanton günstiger als mehrere Fusionen mit jeweils zwei Gemeinden.
Die Ratsmehrheit sah es anders. Die finanzielle Lage des Kantons lasse eine Erhöhung nicht zu, denn diese würde zu Mehrkosten von bis zu einer halben Million Franken in jedem einzelnen Fall führen. Ausserdem sei fraglich, ob sich die erhoffte Wirkung wirklich einstelle.
Einbezug von Burgergemeinden
Die zweite Lesung geht später über die Bühne. Der Rat wird sich dann unter anderem mit der Frage befassen, ob künftig auch fusionswillige Burgergemeinden finanziell unterstützt werden sollen.
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