Kommunale AbstimmungBeschwerde gegen Bolliger Abstimmungsvorlage abgewiesen
hn, sda
1.6.2021 - 11:57
Der Berner Regierungsstatthalter hat zwei Beschwerden gegen die Urnenabstimmung zur Überbauungsordung «Lindenmatte West» in Bolligen abgewiesen. Die Vorlage kommt am 13. Juni an die Urne.
hn, sda
01.06.2021, 11:57
SDA
Den beiden Stimmrechtsbeschwerden hatte der Statthalter bereits Ende April die aufschiebende Wirkung entzogen. Nach einer vertieften Prüfung erachtet das Statthalteramt die Beschwerden nicht als stichhaltig, wie aus einer Mitteilung vom Dienstag hervorgeht.
Auf verschiedene der vorgebrachten Rügen geht der Regierungsstatthalter nicht ein, da sie im Rahmen einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde durch das Verwaltungsgericht hätten beurteilt werden müssen. Im Kern geht es daher um die Frage, ob die Vorlage an der Urne anstatt im Rahmen einer Gemeindeversammlung entschieden werden darf.
Im Januar hatte der Regierungsstatthalter aufgrund der Coronapandemie gemeinderechtlichen Körperschaften bis Ende Juni 2021 die Möglichkeit eingeräumt, wegen der Corona-Pandemie anstelle von Gemeindeversammlungen Urnenabstimmungen durchzuführen.
Es liege im Ermessen des Gemeinderates, Urnenabstimmungen oder Gemeindeversammlungen anzusetzen, schreibt der Statthalter in seiner Mitteilung. Die Gemeinde Bolligen habe damit keine politischen Rechte der Simmberechtigten verletzt.
Allfälligen Verwaltungsgerichtsbeschwerden wurde die aufschiebende Wirkung entzogen. Damit werden die Stimmberechtigten am 13. Juni über die «Lindenmatt West» abstimmen.
Die bestehende Wohnsiedlung Lindenmatt an der Hühnerbühlstrasse soll saniert und aufgestockt werden. Es entstehen 36 neue Wohnungen. Die ursprüngliche Siedlung stammt aus den 1960-er Jahren.
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