Verwaltungsgericht BE Beziehung knapp zu kurz – Partnerin geht bei Pensionskasse leer aus

SDA

1.10.2020 - 15:01

Das kantonale Verwaltungsgericht in Bern. (Archivbild)
Das kantonale Verwaltungsgericht in Bern. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Die Post-Pensionskasse wollte der Lebenspartnerin eines Verstorbenen dessen Todesfallkapital auszahlen. Dagegen klagten die beiden erwachsenen Kinder aus früherer Ehe. Das Berner Verwaltungsgericht gibt den Kindern Recht. Die Partnerin geht leer aus.

Dies geht aus einem am Donnerstag publizierten Urteil des bernischen Verwaltungsgerichtes hervor. Das Todesfallkapital von rund 185'000 Franken plus Zinsen geht deshalb hälftig an die Nachkommen.

Das Gericht beugte sich gemäss Urteilsbegründung ausführlich über die delikate Frage, ob die Beziehung länger als fünf Jahre gedauert hatte beziehungsweise ob «von der Bereitschaft beider Partner ausgegangen werden kann, einander Beistand und Unterstützung zu leisten».

Gemäss Post-Pensionskassenreglement haben auch nicht verheiratete Partner nach fünfjähriger Lebensgemeinschaft eine Anspruchsberechtigung. Die Frau hatte sich am 16. Januar 2014 an der Adresse ihres Freundes angemeldet, der Mann verstarb vier Jahre, 10 Monate und 25 Tage später.

Für das Erreiche von fünf Jahren gemeinsamen Wohnsitzes fehlten somit nur rund 35 Tage. Das knappe Verpassen dieser Frist war für die Verwaltungsrichter jedoch nicht das einzig ausschlaggebende Kriterium. Beim Erforschen der übrigen Beziehungsumstände fand das Gericht aber keine Belege für eine Lebensgemeinschaft im «berufsvorsorgerechtlichen Sinne».

Der Mann habe zwar «bereits vor langen Jahren» eine Beziehung zur späteren Partnerin aufgebaut, jedoch während langer Zeit «grosse Zurückhaltung hinsichtlich des Verlassens seiner Familie und des Bruches mit seiner Ehefrau» gezeigt. Ein Indiz dafür war für die Richter, dass die Ehe erst 2017 geschieden wurde.

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