BundesgerichtBrandstifter von Balsthal SO kassiert Freiheitsstrafe von 13 Jahren
ga, sda
20.12.2023 - 12:00
Ein 48-jähriger Mann muss wegen mehrfach versuchter Tötung und qualifizierter Brandstiftung in einem Mehrfamilienhaus in Balstahl SO im Juli 2019 eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren verbüssen. Das Bundesgericht hat das verschärfte Urteil des Solothurner Obergerichts bestätigt.
ga, sda
20.12.2023, 12:00
SDA
Das Obergericht erhöhte im vergangenen Juli die Freiheitsstrafe für den Kosovaren im Vergleich zum Urteil des Amtsgerichts Thal-Gäu um ein Jahr auf 13 Jahre. Der Anklagte und die Staatsanwaltschaft hatten das erstinstanzliche Urteil weiterzogen. Das Obergericht entschied zudem, dass die Landesverweisung von 15 Jahren im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben wird.
Die Lausanner Richter lehnten die Beschwerde des Brandstifters gegen das Urteil des Obergerichtes ab, wie aus einem am Mittwoch publizierten Entscheid hervorgeht.
Mit der Beschwerde hatte der Mann erreichen wollen, dass er vom Vorwurf der mehrfachen versuchten Tötung freigesprochen wird. Der Anwalt beantragte für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und eine Landesverweisung von acht Jahren.
30 Liter Benzin ausgeschüttet
Der Mann hatte das Feuer in einem Mehrfamilienhaus Solothurnerstrasse in Balsthal in der Nacht auf den 21. Juli 2019 gelegt. Er schüttete im ehemaligen Tearoom und Verkaufsraum im Erdgeschoss mehrere Kanister mit insgesamt 30 Liter Benzin aus, wie aus den Erwägungen des Bundesgerichts hervorgeht.
Durch die Vermischung der Benzindämpfe mit der Luft kam es bei der Entzündung zu einer explosionsartigen Verpuffung mit grosser Hitze- und Druckenergie. Die über die Schuhe angezogenen Socken des Brandstifters fingen ebenfalls Feuer – und dieser verliess den Tatort fluchtartig.
Mit diesem Handeln nahm der Mann laut Bundesgericht den Tod der Bewohnerinnen und Bewohner skrupellos in Kauf. Zwei Personen mussten wegen des Verdachts einer Rauchvergiftung das Spital aufsuchen. Sie konnten es in der gleichen Nacht verlassen. Am Gebäude entstand ein Sachschaden von 570'000 Franken.
Bereits erste Ermittlungen der Kantonspolizei hatten auf Brandstiftung hingewiesen. Die Feuerwehren von Balsthal und Oensingen waren im Löscheinsatz gestanden. (Urteil 6B_1084/2023 vom 29.11.2023)
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