Kommunale Abstimmung Bürgerliches Komitee gegen Zwang zu zweisprachiger Werbung in Biel

razw, sda

26.5.2023 - 10:14

Die Abstimmungskampagne gegen das neue Bieler Reklamereglement wurde zweisprachig lanciert.
Die Abstimmungskampagne gegen das neue Bieler Reklamereglement wurde zweisprachig lanciert.
Keystone

Eine breite bürgerliche Allianz hat am Freitag in Biel ihre Argumente gegen das neue Bieler Reklamereglement vorgestellt. Sie kritisiert den Artikel 5, der verlangt, dass Reklamen in beiden Bieler Amtssprachen konzipiert werden müssen. Die Stimmbevölkerung wird am 18. Juni über das neue Reglement abstimmen.

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Die Parteien SVP und FDP, der Parti radical romand (PRR), die GLP sowie die Handels- und Industriekammer, die Bieler KMU und der EHC Biel wollen keinen Sprachenzwang in Biel, wie Vertreterinnen und Vertreter am Freitag in Biel vor den Medien sagten. Sie sprachen von einem international allein stehenden Werbeverbot.

Der Artikel 5 des neuen Reglements sagt: «Alle Reklamen müssen (..) in den beiden offiziellen Amtssprachen konzipiert werden». An dieser Muss-Formulierung störte sich Andreas Sutter (FDP), der sich für die Förderung der Zweisprachigkeit aussprach. Für ihn wäre eine Kann-Formulierung angebrachter.

Für Sutter ist zudem unklar, wie das neue Reglement durchgesetzt werden könnte. In seinen Augen sei es gar nicht möglich, denn es sei unklar, wie mit Verstössen umgegangen werden solle.

Auch der PRR-Vertreter Bryan Manzoni äusserte die Meinung, dass die Zweisprachigkeit in Biel gefördert werden solle, jedoch nicht mit diesem Reglement. Die wirtschaftliche Freiheit sei höher zu gewichten. Man könne den Unternehmen nicht vorschreiben, wie sie werben sollten.

Darüber hinaus setzen sich die Gegnerinnen und Gegner unter anderem für die Erhaltung der Sprach- und Kunstfreiheit ein. Ihrer Meinung nach könnten international tätige Unternehmen ihre englischsprachigen Werbesprüche in Biel nicht mehr präsentieren. Dadurch würden Werbeeinnnahme in Biel wegfallen. Der Bieler Stadtrat stimmte Ende April dem neuen Reglement zu.