Coronavirus – Bern Bürgschaftshilfe für Berner Unternehmen verzögert sich

sr, sda

19.2.2021 - 11:00

Betriebe, die wegen Corona geschlossen sind und vom Kanton Bern eine Bürgschaftshilfe wollten, müssen sich noch etwas länger gedulden. (Archivbild aus dem Kanton Zürich)
Betriebe, die wegen Corona geschlossen sind und vom Kanton Bern eine Bürgschaftshilfe wollten, müssen sich noch etwas länger gedulden. (Archivbild aus dem Kanton Zürich)
Keystone

Der Kanton Bern gewährt Unternehmen im Rahmen seiner Härtefallhilfe Bürgschaften erst ab Anfang April, nicht schon ab Anfang März. Als Grund dafür gibt die Kantonsregierung die am Mittwoch vom Bundesrat bekannt gegebene Erhöhung der Härtefallhilfe an.

Sie unterstütze die vom Bundesrat vorgeschlagene Erhöhung der Mittel auf zehn Milliarden Franken, teilte die Berner Regierung am Freitag mit. Auch die neue Aufteilung der Gelder in drei Tranchen sei gut.

Dank der zweiten Tranche für grössere Unternehmen mit mehr als fünf Millionen Franken Jahresumsatz könne beispielsweise die Messe- und Kongressinfrastruktur unterstützt werden. Das schliesse eine wichtige Lücke.

Die Änderungen auf Bundesebene würden aber eine Anpassung der kantonalen Härtefallverordnung und die Gewährung von zusätzlichen Kantonsmitteln verlangen. Sie werde über diese Anpassungen erst nach der eidgenössischen Frühlingssession vom 1. bis 19. März entscheiden, schreibt die Kantonsregierung.

Dies im Lichte der Finanzmittel, die dem Kanton Bern insgesamt effektiv zur Verfügung stünden, sowie der vom Bundesrat für die grösseren Unternehmen erlassenen Rahmenbedingungen.

Somit werde Artikel 8 der kantonalen Härtefallverordnung – er regelt die Gewährung von Bürgschaften – nicht wie ursprünglich vorgesehen ab dem 1. März umgesetzt. Er werde überprüft und auf die revidierte Bundeshärtefallverordnung angepasst.

Sechs, drei und eine Milliarde

Der Bundesrat gab am Mittwoch bekannt, dass von den zehn Milliarden Franken Härtefallhilfe sechs Milliarden für kleinere und mittlere Unternehmen vorgesehen sind. Profitieren sollen Firmen mit einem Jahresumsatz von bis zu fünf Millionen Franken. Davon übernimmt der Bund 70 Prozent (4,2 Milliarden Franken), die Kantone müssen die restlichen 30 Prozent übernehmen.

Drei Milliarden sind für grössere, oft schweizweit tätige Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als fünf Millionen Franken vorgesehen. Die Beiträge an diese Unternehmen werden vollständig vom Bund finanziert, wobei die Kantone weiterhin die Gesuche abwickeln sollen. Der Bund wird für diese Beiträge national verbindliche Regelungen festlegen.

Schliesslich erhöht der Bundesrat die bestehende Bundesratsreserve für besonders betroffene Kantone um 250 Millionen auf 1 Milliarde Franken.

Zwei Härtefallprogramme

Im Kanton Bern hat die Kantonsregierung für die finanzielle Unterstützung von Firmen in Corona-Zeiten zwei Programme aufgegleist. Unter dem Titel «Sofortunterstützung» können Firmen seit Anfang Jahr nicht rückzahlbare Beiträge beantragen. Beim zweiten Programm handelt es sich eben um die Bürgschaften.

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