Lausanne
Auf dem Eyacher bei Thierachern kann eine Firma definitiv eine Deponie für unverschmutztes Aushubmaterial anlegen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Deponie-Gegnern in letzter Instanz abgewiesen.
Die Beschwerde der Gegner richtete sich gegen ein Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts vom vergangenen Dezember. In mehreren Kritikpunkten haben nun aber die Deponie-Gegner laut dem am Freitag veröffentlichten Bundesgerichtsurteil Wort für Wort wiederholt, was sie schon in ihrer Eingabe ans Berner Gericht sagten.
Das Bundesgericht trat deshalb auf diese Kritikpunkte nicht ein. Es fehle an einer Auseinandersetzung mit den Erwägungen des angefochtenen Entscheids.
Ausführlicher ging das Bundesgericht auf die Frage ein, ob der mit der Schaffung der Deponie nötige Eingriff ins Landschaftsbild zulässig ist. Es kommt zum Schluss, dass Empfehlungen der Kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) ausreichend Gewähr für eine gute Lösung böten.
Die Vorinstanz, also das kantonale Verwaltungsgericht, habe diese Empfehlungen der OLK ja für verbindlich erklärt.
Seit mehreren Jahren umstritten
Mit dem Bundesgerichtsurteil geht ein langer Kampf der Deponie-Gegner zu Ende. Eine knappe Mehrheit des Stimmvolks von Thierachern lehnte im September 2012 eine kommunale Überbauungsordnung zugunsten der Aushub-Deponie im Eyacher noch ab.
Die kantonale Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) erliess danach eine kantonale Überbauungsordnung, um die Deponie trotzdem zu ermöglichen. Sie argumentierte, es gebe im Entwicklungsraum Thun einen Deponieengpass. Ausserdem sei der Eyacher im regionalen Teilrichtplan und im kantonalen Richtplan als Deponiestandort vorgesehen.
Die Berner Regierung wies im Dezember 2015 eine Beschwerde von Deponie-Gegner gegen den Erlass der kantonalen Überbauungsordnung durch die JGK ab, worauf sich die Gegner eben ans kantonale Verwaltungsgericht wandten.
Sie argumentierten etwa, in der Region Thun gebe es gar keinen Deponieengpass und es könne nicht sein, dass der Kanton Bern eine Überbauungsordnung erlasse, nachdem zuvor die Gemeinde eine Überbauungsordnung abgelehnt habe. Auch die Verkehrssicherheit sahen die Deponie-Gegner gefährdet.
Mit der Genehmigung der Überbauungsordnung einher geht eine Rodungsbewilligung.
Bafu setzte Fragezeichen
Das Bundesgericht hat laut dem Urteil vom Freitag das Bundesamt für Umwelt (Bafu) zur Angelegenheit angehört. Das Bafu sei der Auffassung, "dass gewisse Aspekte bei der Interessenabwägung kaum berücksichtigt worden seien", steht im Urteil.
Das Bafu hat aber die Berechnungen des kantonalen Verwaltungsgerichts zu den nötigen Deponiekapazitäten als plausibel bezeichnet. Und in Bezug auf Abfälle und Lärmschutz sei der Entscheid des Verwaltungsgerichts bundesrechtskonform.
Für das Bafu ist der geplante Eingriff in die Landschaft auch "von grösserem Gewicht", wie im Urteil steht. Das Bundesgericht findet aber, alles in allem halte die kantonale Überbauungsordnung Eyacher einer umfassenden Interessenabwägung stand.
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