Tödlicher Stromschlag Bundesgericht lehnt Rekurs gegen Experten ab

hs, sda

16.6.2022 - 15:31

Eine versiegelte Stromsteckdose an einem Zaun im Hafen von La Neuveville kurz nach dem Unfall im Jahr 2017. (Archivbild)
Eine versiegelte Stromsteckdose an einem Zaun im Hafen von La Neuveville kurz nach dem Unfall im Jahr 2017. (Archivbild)
Keystone

Das Bundesgericht hat sich hinter einen Experten gestellt, der Untersuchungen im Zusammenhang mit einem tödlichen Stromschlag 2017 im Hafen von La Neuveville BE durchführte. Es wies drei Ausstandsbegehren gegen den Sachverständigen ab.

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Die Beschwerdeführenden warfen dem Sachverständigen Befangenheit vor. Bereits vor dem bernischen Obergericht waren sie mit ihrem Rekurs abgeblitzt. Das Bundesgericht befand die obergerichtlichen Erwägungen als schlüssig, wie aus den am Donnerstag publizierten Urteilen hervorgeht.

Die Aussagen des Experten gäben keinen Anlass, an seiner Unparteilichkeit zu zweifeln, heisst es darin. Dass der Sachverständige Mängel an der Elektroinstallation gefunden habe, könne man ihm nicht als Parteilichkeit vorwerfen.

Wenn ein Gutachter Schlussfolgerungen formuliere, die für eine der Parteien negativ seien, so sei dies kein Ablehnungsgrund. Ausserdem sei ein Richter auch nicht an die Schlussfolgerungen eines Experten gebunden, argumentierten die Lausanner Richter.

Prozesstermin noch offen

Im Mai 2017 kamen zwei Frauen und ein Hund im Hafen von La Neuveville ums Leben. Die beiden Frauen wollten den ins Wasser gefallen Hund retten. Dabei erlitten sie aufgrund eines defekten Kabels einen Stromschlag.

Die Staatsanwaltschaft kam zum Schluss, dass Nachlässigkeiten bei den elektrischen Installationen der Steckdosen im Hafen zum Tod der Frauen geführt haben könnten. Die Gemeinde betreibt die elektrischen Anlagen des Hafens.

Das Rechtsverfahren ist komplex, es müssen verschiedene Experten konsultiert werden. Auch gut fünf Jahre nach dem tragischen Vorfall steht noch kein Gerichtstermin fest.

(Urteile 1B_653/2021, 1B_657/2021, 1B_569/2021)