Asylbetreuung Caritas und Heilsarmee erheben vorsorglich Beschwerde

SDA

6.5.2019 - 17:29

Mit der neuen Vergabe der Aufträge für die Flüchtlingsbetreuung hat der Kanton Bern Ende April viel Staub aufgewirbelt. Die Heilsarmee und die Caritas haben nun bei der kantonalen Gesundheits- und Fürsorgedirektion vorsorglich Beschwerde erhoben.

Der vom Kanton getroffene Entscheid habe für die Heilsarmee und ihre Mitarbeitenden weitreichende Konsequenzen. Um den Entscheid vollständig analysieren und nachvollziehen zu können, nutzt die Organisation das Beschwerdeverfahren, um Einsicht in die Akten zu bekommen, wie sie am Montag mitteilte. Nähere Angabe zur Beschwerde selber macht die Heilsarmee nicht.

Auch Caritas Bern nutzt nach Angaben vom Montagnachmittag das Beschwerdeverfahren, um unter anderem vollständige Akteneinsicht zu erhalten. Insbesondere verlangt die Organisation, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen.

Ende April gab das Sozialamt des Kantons Bern bekannt, welche Organisationen ab Juli 2020 Flüchtlinge betreuen dürfe. Der Auftrag ist rund 50 Mio. Franken schwer. Mehrere bisherige Leistungserbringer wurden nicht mehr berücksichtigt.

Leer gingen der Verein Asyl Biel und Region (ABR) und die Heilsarmee-Flüchtlingshilfe aus. Auch Caritas wurde nicht mehr berücksichtigt. Wie es bei der ARB in Sachen Beschwerde aussieht, blieb am Montag offen.

Die Heilsarmee wird zwar im Auftrag der Stadt Bern in der Bundesstadt und in deren Umgebung als Unterakkordantin Kollektivunterkünfte für Flüchtlinge betreiben dürfen. Sogenannter «Regionaler Partner» für den Kanton Bern wird aber die Stadt Bern.

Seine regionalen Partner hat das bernische Sozialamt mit Hilfe einer Ausschreibung nach den Kriterien der Welthandelsorganisation WTO bestimmt. Nebst der Stadt Bern berücksichtigte der Kanton Bern das Schweizerische Rote Kreuz, die Firma ORS und den Verein Asyl Berner Oberland.

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