Prozesse Chefs der Jungen SVP Bern wegen «Zigeuner»-Inserat verurteilt

SDA

14.1.2019 - 17:46

Der Richter am Berner Regionalgericht sah den Tatbestand der Verletzung der Rassismus-Strafnorm erfüllt.
Der Richter am Berner Regionalgericht sah den Tatbestand der Verletzung der Rassismus-Strafnorm erfüllt.
Bild: Keystone/Peter Klaunzer

Wegen Rassendiskriminierung sind die beiden Chefs der Jungen SVP Kanton Bern erstinstanzlich verurteilt worden. Das Regionalgericht in Bern sprach am Montag bedingte Geldstrafen gegen Nils Fiechter und Adrian Spahr aus.

Die beiden Jungpolitiker sind verantwortlich für eine Zeichnung, die vor den kantonalen Wahlen vom März 2018 auf Facebook gepostet wurde. Sie machte Stimmung gegen Transitplätze für ausländische Fahrende.

Die Illustration zeigte einen Schweizer in Sennentracht, der sich vor einem Abfallhaufen einer Wohnwagensiedlung die Nase zuhält. "Wir sagen Nein zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner" war auf dem Plakat zu lesen.

Der Verband Sinti und Roma Schweiz erstattete Anzeige wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm. Die bernische Staatsanwaltschaft verurteilte Fiechter und Spahr daraufhin per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe. Dagegen erhoben die beiden Jungpolitiker Einsprache.

Zigeuner als Synonym

"Wir hatten nie die Absicht, eine Personengruppe anzugreifen oder zu diskriminieren", erklärte Nils Fiechter vor Gericht. Die Kampagne richte sich gegen Transitplätze, nicht gegen Menschen. Im übrigen sei "Zigeuner" für ihn ein Synonym für "Fahrende".

So sah es auch Adrian Spahr. Nie habe es eine öffentliche Debatte um den Begriff "Zigeuner" gegeben, und das Wort "Zigeunerschnitzel" finde sich nach wie vor auf Speisekarten. Der Facebook-Post habe sich lediglich gegen das raumplanerische Projekt eines Transitplatzes in Wileroltigen gerichtet.

Zeichnung und Text stellten eine gewisse Provokation dar, räumte Verteidiger Patrick Freudiger ein. "Aber sie sind noch lange nicht strafbar", betonte Freudiger, der als SVP-Grossrat bekannt ist.

Kritik erlaubt - aber ...

Anders sah es Einzelrichterin Bettina Bochsler. Der - nicht mehr sehr gebräuchliche - Begriff "Zigeuner" stehe eindeutig für eine bestimmte Ethnie. Der unbefangene Durchschnittsleser könne den Beitrag auf Facebook als Verletzung der Menschenwürde wahrnehmen.

Natürlich seien in der politischen Debatte Kritik und auch Zuspitzungen erlaubt. Man dürfe auch sagen, dass es auf Transitplätzen Probleme gebe. "Die Frage ist einfach, wie man die Kritik äussert."

Im vorliegenden Fall sei sie nicht sachlich, sondern pauschalisierend und abwertend. Die Rassendiskriminierung habe man zumindest in Kauf genommen.

Richterin Bochsler verurteile die zwei Jungpolitiker zu bedingten Geldstrafen von je 30 Tagessätzen, ausmachend 3300 Franken bei Fiechter und 3600 bei Spahr. Die beiden können das Urteil weiterziehen.

Roma-Organisation zufrieden

Die Roma-Organisation und die Gesellschaft für bedrohte Völker begrüssten das Urteil. Es zeige, dass solch gravierende Fälle von Rassismus im Kanton Bern nicht toleriert würden.

Es sei beruhigend, dass im Kanton Bern eine Partei wie die Junge SVP nicht ungestraft Wahlkampf auf Kosten von Minderheiten wie der Roma betreiben dürfe, erklärte Stefan Heinichen vom Verband Sinti und Roma Schweiz.

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