Coronavirus – BernClubbesucher müssen sich im Kanton Bern registrieren lassen
SDA
1.7.2020 - 17:02
Wer im Kanton Bern das Nachtleben geniessen will, muss sich in Clubs, Discotheken und Bars ausweisen können und registrieren lassen. Das hat der Kanton Bern am Mittwoch mit Blick auf das Wiederaufflammen der Corona-Infektionen in der Schweiz im Grundsatz beschossen.
Wie diese Registrierung zu erfolgen hat, will der Kanton in einer Verordnung regeln, die kommende Woche dem Regierungsrat zum Entscheid vorgelegt wird, wie dieser am Mittwoch mitteilte.
Betriebe, die sich nicht an die Registrierungspflicht halten, müssen mit einer Schliessung rechnen. Bars und Clubs erwiesen sich in den vergangenen Tagen als Orte für neuerliche Ansteckungen mit dem Coronavirus.
Erlaubt sind gemäss Bundesvorgaben Veranstaltungen mit bis zu tausend Teilnehmenden. Der Regierungsrat betont in seiner Mitteilung vom Mittwoch, dass er keine Ausnahmen machen wird, auch nicht für die 1. August-Feiern mit mehr als tausend Personen.
Erfreut über Bundeslösung
Auch der öffentliche Verkehr gilt als potenzieller Ansteckungsherd. Schutzmasken trugen bisher nur wenige Passagiere. Das wird sich nun ändern. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine generelle Maskenpflicht für den öffentlichen Verkehr beschlossen. Die Berner Kantonsregierung reagierte erfreut über eine national gültige Regelung.
Die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr ist nach Auffassung der Berner Regierung ein wichtiger Schritt, um eine Zunahme der Covid-19-Ansteckungen zu bekämpfen.
Aktuell machen auch in der Schweiz wieder steigende Fallzahlen im Zusammenhang mit dem Coronavirus Schlagzeilen. Wenn nötig, wird der Kanton unverzüglich und örtlich begrenzte Massnahmen anordnen. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn einzelne Schulen, öffentlich zugängliche Einrichtungen, Betriebe oder Veranstaltungen betroffen sind.
Weiter hat der Regierungsrat auch einen Kredit von drei Millionen Franken gesprochen für die Kosten der Coronatests während der ersten Pandemiewelle. Er wird dem Grossen Rat einen Nachkredit beantragen, sobald die genauen Kosten bekannt sind. Mit der Aktivierung der Tracing App übernimmt der Bund neu die Kosten für die von den Kantonsarztämtern angeordneten Tests.
Homeoffice fördern
Zur neuen Normalität kehrt nun auch die Kantonsverwaltung zurück. Nur wer einer Risikogruppe angehört, ist weiterhin berechtigt, im Homeoffice zu arbeiten. Alle übrigen Mitarbeitenden sind grundsätzlich wieder an ihrem bisherigen Arbeitsort im Einsatz. Homeoffice ist in Absprache mit den Vorgesetzten aber weiterhin möglich.
Bis Ende Jahr will der Kanton eine Strategie zur Förderung von Homeoffice ausarbeiten.
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