Grosser Rat BE Das Berner Parlament begrüsst die digitale Meldung eines Umzugs

razw, sda

6.6.2023 - 15:09

Die Meldung eines Umzugs kann in verschiedenen Berner Gemeinden seit 2019 digital gemeldet werden.
Die Meldung eines Umzugs kann in verschiedenen Berner Gemeinden seit 2019 digital gemeldet werden.
Keystone

Ein Umzug auf digitalem Weg der Einwohnerkontrolle melden zu können, sollte im Kanton Bern bald Standard sein. Der Grosse Rat stimmte am Dienstag in erster Lesung einstimmig der Revision des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer zu.

6.6.2023 - 15:09

Mit 148 Stimmen unterstützte das Parlament auch die Titeländerung des Gesetzes, welches neu «Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer» (NAG) heissen soll. Mit der Gesetzesrevision macht der Kanton Bern einen Schritt mehr in Richtung digitaler Verwaltung.

Auf freiwilliger Basis können Gemeinden seit dem 1. Februar 2019 den Dienst der digitalen Umzugsmeldung anbieten. Damit können Einwohnerinnen und Einwohner ihren Umzug im Internet der Einwohnerkontrolle vermelden und müssen nicht mehr an einen physischen Schalter.

Aktuell bieten 145 Gemeinden diese Dienstleistung an, wie die Direktorin für Inneres und Justiz, Evi Allemann (SP), sagte.

Mit der Gesetzesänderung werden alle Gemeinden verpflichtet, die An- und Abmeldung in digitaler Form zu ermöglichen. Einen Umzug auf herkömmlichen Weg zu melden, soll auch weiterhin möglich bleiben.

Grosser Rat will keine Drittmeldepflicht

Umstritten war einzig ein Artikel zur Einführung einer Drittmeldepflicht. Eine Kommissionsminderheit sowie der Regierungsrat wollte, dass die Vermieterinnen und Vermieter säumige Mieterinnen oder Mieter bei der Gemeinde anmelden können.

Dieses Instrument würden vor allem Städte und grössere Gemeinden begrüssen, sagte Hervé Gullotti (SP/Tramelan) Sprecher der Kommissionsminderheit. Die Gemeinden seien auch frei das Instrument zu nutzen oder nicht.

Für die Sprecherin der Kommissionsmehrheit, Verena Aebischer (SVP/Guggisberg), dürften die Hausbesitzerinnen und -besitzer nicht zusätzlich belastet werden. Zudem hätten diese auch nicht die Datenhoheit über die Mieterinnen und Mieter.

Eine Mehrheit von mitte-rechts setzte sich gegen mitte-links durch und der Grosse Rat lehnte die Drittmeldepflicht ab.

razw, sda