Justiz Demonstrant blitzt bei Bundesgericht wegen Schweizerhof-Kameras ab

SDA

24.9.2020 - 12:01

Die inzwischen demontierten privaten Überwachungskameras des Hotels Schweizerhof erfassten auch den öffentlichen Raum. (Archivbild)
Die inzwischen demontierten privaten Überwachungskameras des Hotels Schweizerhof erfassten auch den öffentlichen Raum. (Archivbild)
Source: Keystone/Alessandro della Valle

Ein Berner Demoteilnehmer ist zu Recht verurteilt werden, obwohl die Beweise von einer gesetzlich nicht zulässigen Video-Überwachung beim Hotel Schweizerhof stammten. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Aktivisten gegen die Verwendung der Videoaufnahmen abgelehnt.

Der Teilnehmer der nicht bewilligten Kundgebung «Grenzen töten» vom April 2015 war von der Berner Justiz wegen Landfriedensbruchs verurteilt worden. Im Rahmen der Kundgebung war es zu Sachbeschädigungen und Sprayereien gekommen. Laut Anklage hatte der Mann bei der Demo eine aktive Rolle gespielt und Flugblätter verteilt.

Der Demoteilnehmer war von den Überwachungskameras des Hotels Schweizerhof erfasst worden, die damals auch den öffentlichen Raum filmten. Nach Kritik an deren Rechtsstaatlichkeit wurden die umstrittenen Kameras in der Folge entfernt.

Öffentliches Interesse überwiegt

Im Verfahren gegen den Aktivisten wertete das Obergericht das öffentliche Interesse an der Tat-Aufklärung aber höher als das Interesse des Mannes an der rechtskonformen Verwertung der privaten Videoaufnahmen. Diese Haltung stützt nun auch das Bundesgericht, wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht.

Die Lausanner Richter weisen zudem darauf hin, «dass nicht etwa der Geheim- oder Privatbereich» des Mannes gefilmt wurde, sondern seine «bewusste Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration auf öffentlichem Grund».

Das Berner Obergericht habe deshalb die aus den Videoaufnahmen des Hotels Schweizerhof gewonnenen Erkenntnisse zu Lasten des Aktivisten verwenden dürfen, hält das Bundesgericht fest. Auch sei keine Willkür ersichtlich, wenn die Vorinstanz die Kundgebung als von einer «friedensstörenden Grundhaltung» geprägt bewertet habe.

Die Videoaufnahmen belegen laut Justiz, dass sich vermummte Demonstranten, die aus der Gruppe heraus Sachbeschädigungen begingen, unmittelbar danach wieder in den Schutz der Gruppe zurückgezogen hätten. Die Handlungen wurden deshalb dem gesamten Demonstrationszug zugeordnet. (Urteil 6B_1468/2019 vom 1.9.2020)

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