Grosser Rat BE Die Beschlüsse des bernischen Grossen Rats

SDA

10.6.2020 - 16:54

Der Grosse Rat des Kantons Bern hat am Mittwoch

- die Revision des kantonalen Geldspielgesetzes abgeschlossen. Der Rat entschied, dass der Kanton Bern weiterhin mit Lotteriegeldern Entwicklungszusammenarbeit finanzieren kann.

- die Berner Regierung zur Ausarbeitung eines Gesetzes gegen Neophyten verpflichtet. Das Gesetz soll den Verkauf, die Anpflanzung und den Anbau von gebietsfremden Pflanzen verbieten und eine Pflicht zu ihrer Bekämpfung einführen.

- einstimmig und ohne Diskussion die Jahresrechnung 2019 des kantonalen Kulturförderungsfonds genehmigt. Der Fondsbestand betrug Ende 2019 rund 16,9 Millionen Franken.

- einstimmig und ohne Diskussion die Jahresrechnung des Lotteriefonds genehmigt. Der Nettobestand betrug Ende 2019 rund 49,8 Millionen Franken, die Einnahmen betrugen im letzten Jahr 53,7 Millionen. 2,8 Millionen Franken wurden 2019 für Entwicklungshilfe verwendet.

- einstimmig und ohne Diskussion die Jahresrechnung des Sportfonds genehmigt. Der Nettobestand betrug Ende 2019 rund 25,2 Millionen Franken.

- einen Kredit von 2,15 Millionen Franken für die Versorgung von Eingewiesenen in den bernischen Strafvollzugseinrichtungen genehmigt und zuvor einen Rückweisungsantrag der SVP abgelehnt. Das Geld dient der Versorgung der Eingewiesenen mit forensisch-psychiatrischen Diensten.

- mit 74 zu 62 Stimmen bei einer Enthaltung einen Vorstoss zum Künstleratelier von Stadt und Kanton Bern in New York abgelehnt. Die Kantonsregierung muss nicht prüfen, ob künftig aus Gründen des Klimaschutzes auf die Ausschreibung von Künstleraufenthalten in New York verzichtet werden soll.

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