GesundheitDie Gesundheitsstrategie 2020-2030 des Kantons Bern liegt vor
SDA
14.8.2020 - 16:15
Obwohl der Kanton Bern das Gesundheitswesen mit jährlich rund 1,5 Milliarden Franken mitfinanziert, verfügte er bisher über keine Gesundheitsstrategie. Das ist nun anders: Die Berner Regierung hat die Strategie für die Jahre 2020 bis 2030 zuhanden des Grossen Rats verabschiedet.
Sie zeigt laut einer Mitteilung des Regierungsrats auf, wie sich das Gesundheitswesen mit seinen Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken aktuell präsentiert. Auch welche Trends die Gesundheitsversorgung massgeblich beeinflussen und welche Entwicklungen im Kanton Bern angestrebt werden, wird im 31-seitigen Papier festgehalten.
Mit Blick auf die angestrebten Entwicklungen sind eine Vision, eine Mission, Stossrichtungen, strategische Ziele und Massnahmen definiert worden. Um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, soll insbesondere die integrierte Versorgung auf allen Ebenen gefördert werden.
Der Kanton Bern will aber auch die Gesundheitsförderung und Prävention stärken und weiterentwickeln sowie Innovationen rasch einführen. Daneben richtet die Strategie ihren Fokus auf die Verwaltung an sich: Die Behörden sollen sich optimal auf ihre Aufgaben ausrichten und die Transparenz soll erhöht werden.
Weiter sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die einen effizienten Mitteleinsatz fördern. Das Kostenwachstum soll eingedämmt werden. Dem sich weiter verschärfenden Fachkräftemangel will der Kanton Bern mit verschiedenen Massnahmen, unter anderem durch die Förderung neuer Berufsmodelle, begegnen.
Nun folgen Teilstrategien
Mit der Gesundheitsstrategie erfüllt der Regierungsrat laut der Mitteilung die Vorgaben einer vom Grossen Rat überwiesenen Motion. Bereits im vergangenen Oktober präsentierte die Kantonsregierung die Strategie in einem Entwurf und gab sie in eine Konsultation. Sie stiess auf recht grosses Interesse: 74 Stellungnahmen gingen ein, wie Ende Januar bekannt gegeben wurde.
Dem Grossen Rat wird die Strategie in der Wintersession dieses Jahres zur Kenntnis gebracht. Sie ist als Grundlage gedacht für die Erarbeitung von Teilstrategien für die einzelnen Versorgungsbereiche, also etwa für die somatische und psychiatrische Versorgung und Rehabilitation, für die Langzeitversorgung und das Rettungswesen.
Cheflöhne sollen gemeldet werden
Die Kantonsregierung hat auch eine Teilrevision des Spitalversorgungsgesetzes zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Mit der Revision sollen die Spitäler verpflichtet werden, dem Kanton die Löhne ihrer Chefärztinnen und Chefärzte zu melden und Frauen eine vertrauliche Geburt zu ermöglichen.
Zudem wird eine neue Rechtsgrundlage geschaffen, damit der Kanton bei den Psychiatriekliniken weiterhin auf Baurechtszinse verzichten und reduzierte Mieten vereinbaren darf. Die Vorlage ist laut Regierungsrat in der Vernehmlassung gut aufgenommen worden. Die Teilrevision setzt drei Aufträge des Grossen Rates um.
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