Im Kanton Bern werden auf 2019 mehrere Dutzend Erlasse in Kraft gesetzt, geändert oder aufgehoben. In den meisten Fällen wird das den Leuten kaum auffallen - aber es gibt Ausnahmen.
So profitieren Eltern von Schulkindern womöglich von einer Änderung des Volksschulgesetzes: Der Kanton kann neu Gemeinden finanziell unterstützen, die während der Ferienzeit freiwillige Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler anbieten. Was die Neuerung in der Praxis bringt, wird sich weisen.
Von der "Änderung der Verordnung über das Veranlagungsverfahren" können sämtliche Steuerpflichtige profitieren - wenn sie dies wollen: Die Steuererklärung muss nicht mehr mehr zwingend von Hand unterschrieben werden. Sie kann auch elektronisch freigegeben werden.
Eine weitere Vereinfachung gibt es in der Gastgewerbeverordnung. Für einfache Veranstaltungen muss keine Festwirtschaftsbewilligung mehr eingeholt werden. Ausserdem wird im Grundsatz die Verwendung von Mehrweggeschirr vorgeschrieben. Allerdings können die Behörden davon absehen, wenn dies unverhältnismässig wäre.
Bereits für Schlagzeilen gesorgt hat eine Änderung der Tierschutz-Verordnung. In strafrechtlichen Tierschutzverfahren vertritt neu der kantonale Veterinärdienst die Rechte von Tieren. Früher kümmerte sich darum der Dachverband der Berner Tierschutzorganisationen (DBT), doch dieser Praxis schob das Obergericht einen Riegel.
Schutzzonen für Bienen
Um Tiere geht es auch bei der Änderung des Landwirtschaftsgesetzes. Der Kanton Bern kann die Zucht von widerstandsfähigen Bienenrassen besser schützen, weil er nun sogenannte Schutzzonen einrichten darf. So können unerwünschte Paarungen mit anderen Bienenrassen verhindert werden.
Im Gesetz über die Familienzulagen und im Handelsgesetz werden Beschlüsse aus dem Entlastungspaket 2018 umgesetzt. Zum einen wird ein Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen eingeführt, was politisch umstritten war. Der Kanton kann so 4,6 Millionen Franken pro Jahr sparen.
Zum anderen wird der Anteil aus der Spielbankenabgabe für den Fonds für Suchtprobleme gekürzt. Der Kanton spart auf diese Weise jährlich etwa eine Viertelmillion Franken.
Weitere Neuerungen in Sicht
Alle Änderungen finden sich in der online verfügbaren Gesetzessammlung des Kantons Bern. Dort kann sich die geneigte Leserschaft insgesamt 685 Erlasse zu Gemüte führen. 653 davon sind in Kraft.
Im Verlauf des kommenden Jahres werden noch einige weitere Erlasse geändert. So wird per 1. Juli bei Majorzwahlen eine Drei-Prozent-Hürde für Stichwahlen eingeführt. So wird verhindert, dass chancenlose Aussenseiter einen zweiten Wahlgang erzwingen können - zum Beispiel bei den Ständeratswahlen im kommenden Herbst.
Eine gewichtige Neuerung wird es auf den 1. Januar 2020 geben, wenn das neue Landeskirchengesetz in Kraft tritt. Dar Kanton Bern lockert so das Verhältnis zwischen Kirche und Staat.
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