JurafrageEidgenössische Räte können Schlussstrich unter Jura-Konflikt ziehen
hs, sda
23.9.2024 - 16:29
Nach dem Ja der Kantone Bern und Jura zum Kantonswechsel von Moutier ist das offizielle Ende des Jura-Konflikts nahe. Den Schlussstrich können die Eidgenössischen Räte setzen, wenn sie den Kantonswechsel im kommenden Jahr absegnen.
hs, sda
23.09.2024, 16:29
SDA
Jean-Christophe Geiser, der Zuständige für das Jura-Dossier im Bundesamt für Justiz, würdigte am Montag den jahrzehntelangen Prozess, der zur Lösung des wichtigsten interkantonalen Konflikts in der Geschichte des Bundesstaates geführt hat.
Hier zeige sich die Fähigkeit des Staates, einen Konflikt durch Dialog und demokratische Mittel zu lösen, sagte Geiser im Gespräch mit der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Der Prozess sei für die Schweiz einzigartig. Selbst im Ausland finde sich kaum ein vergleichbarer Prozess.
Das letzte Kapitel rund um die Kantonszugehörigkeit des Berner Juras mitsamt Moutier begann am 25. März 1994. Damals verständigten sich der Bundesrat und die beiden Kantone auf einen Dialog. Als Gesprächsplattform schufen sie die Assemblée interjurassienne (AIJ), ein Konsultativorgan mit Vertretern beider Kantone. Dieses Gremium sollte den Jura-Konflikt politisch lösen.
«Anschliessend mussten neue Rechtsgrundlagen geschaffen werden», sagte Geiser. Dieser Prozess sei über die Landesgrenzen hinaus auf Interesse gestossen. «Das jurassische Beispiel könnte dazu dienen, andere Minderheitenprobleme zu lösen.»
Gewicht des Bundes
Der Bund hat den gesamten Prozess begleitet. Als Vermittler, im Rahmen der Tripartiten Konferenzen, aber auch auf operativer Ebene, beispielsweise bei den Abstimmungen in der Stadt Moutier 2017 und ganz besonders 2021. Der Bund sicherte damals den Urnengang mit einem nie dagewesenen Aufwand.
Die Rolle des Bundes als Vermittler wird 2025 mit der Genehmigung des Grenzänderungsbeschlusses durch die eidgenössischen Räte zu Ende gehen.
Moutiers bernisch gebliebene Nachbargemeinde Belprahon werde sich nicht noch einmal an den Bund wenden können, um eine neue Abstimmung über ihre Kantonszugehörigkeit zu verlangen, sagte Geiser. «Die Jurafrage wird aus menschlicher Sicht mit der Abstimmung in den eidgenössischen Räten abgeschlossen sein.»
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