Grosser Rat BE«Extrawurst» für Kanton Bern bei neuem nationalem Beschaffungsrecht
zc, sda
16.3.2021 - 14:43
Der Kanton Bern soll beim neuen nationalen Beschaffungsrecht mitmachen, aber auf seinem zweistufigen Beschwerdeverfahren beharren. Das hat der Grosse Rat am Dienstag beschlossen.
Keystone-SDA, zc, sda
16.03.2021, 14:43
SDA
Der Instanzenzug habe sich bewährt, befand eine Mitte-Rechts-Mehrheit bei der Beratung des Gesetzes über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB).
Bei Submissionsentscheiden sollen weiterhin zuerst die Direktionen der Kantonsverwaltung und die Regierungsstatthalterämter entscheiden. Erst als zweite Instanz soll das Verwaltungsgericht zum Zug kommen.
Die Direktionen und die Statthalter seien näher an der Sache und bei den Betroffenen als das Verwaltungsgericht, hiess es im Rat. Zudem würden die Urteile rascher gefällt, und die Kosten seien tiefer.
Die Ratsminderheit und die Regierung warben vergeblich für das einstufige Verfahren. Bei grossen und kontroversen Projekten gäbe es viel rascher einen definitiven Entscheid. Hinzu komme, dass die Einheitlichkeit der Rechtssprechung besser gewährleistet sei, wenn stets direkt das Verwaltungsgericht entscheide.
Offene Fragen
Vor allem aber gefährde der Kanton mit einer «Extrawurst» den Beitritt des Kantons zur Vereinbarung, denn diese sehe bekanntlich ein einstufiges Beschwerdeverfahren vor. Der Plan, den Beitritt zur Vereinbarung einfach mit einem Vorbehalt zu versehen, stehe auf wackligen Füssen.
Erstens habe die Regierung bekanntlich ein Gutachten eingeholt, wonach der Vorbehalt rechtlich gar nicht zulässig sei. Und zweitens könnte der Berner Sonderweg von anderen Kantonen und vom Bund als Affront betrachtet und abgelehnt werden.
Davon zeigte sich die Ratsmehrheit unbeeindruckt. Mit 79 zu 74 Stimmen sprach sie sich für das zweistufige Verfahren aus.
Einheitliche Regeln
Grundsätzlich wurde der Beitritt des Kantons Bern zum Konkordat begrüsst. Die geplante nationale Vereinheitlichung sei für die Wirtschaft wichtig, denn diese sei auf einheitliche Regeln angewiesen, betonten die Sprecherinnen und Sprecher aller Fraktionen.
Von links bis rechts begrüsst wurden zudem die vorgesehenen Vergabekriterien. Auch soziale und ökologische Aspekte würden künftig berücksichtigt, sagte etwa Andrea Rüfenacht namens der SP-Fraktion. So werde sich nicht das billigste Angebot durchsetzen, sondern das vorteilhafteste.
Raphael Lanz pflichtete ihr als SVP-Sprecher bei: «Das billigste Angebot ist nicht immer das langfristig günstigste.» Adrian Haas sprach namens der FDP von einer Stärkung des Qualitätswettbewerbs gegenüber dem reinen Preiskampf.
Unter Dach ist das kantonale Einführungsgesetz noch nicht. Mehrere Anträge zu den Ausführungsbestimmungen werden in der zweiten Lesung zur Sprache kommen.
Die Kantone hatten die IVöB im November 2019 überarbeitet. Die Revision vereinheitlicht die Vorschriften im kantonalen Beschaffungsrecht weitgehend und bringt die angestrebte Harmonisierung mit dem ebenfalls revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB).
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