Trotz der Niederschläge vom letzten Samstag bleibt die Waldbrandgefahr im Kanton Bern angespannt. Neu gilt auch im Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe.
Für das Berner Mittelland, die Voralpen und den Berner Jura war bereits letzten Donnerstag wegen grosser Waldbrandgefahr ein entsprechendes Feuer- und Feuerwerksverbot verhängt worden. Dieses gilt weiterhin, wie der Kanton Bern am Montag mitteilte.
Im Berner Jura wie auch im Kreis Obersimmental-Saanen gilt zusätzlich ein generelles Verbot von Feuerwerk und 1.-August-Feuer. Erlaubt bleiben in Obersimmental-Saanen lediglich das Grillieren im Garten und die Durchführung von Fackel- und Lampion-Umzügen im Siedlungsgebiet.
Vorsichtsmassnahmen im übrigen Oberland
Im übrigen Oberland - also in den Verwaltungskreisen Thun, Frutigen-Niedersimmental und Interlaken-Oberhasli - bleiben Feuer und Feuerwerke erlaubt. Die Waldbrandgefahr ist dort auf Stufe "erheblich". Trotzdem sei grosse Vorsicht angezeigt, warnen die Behörden. Auf grössere Feuer und Höhenfeuer sei zu verzichten.
Offizielle 1.-August-Feuer sind dann erlaubt, wenn die Feuerwehr vor Ort ist. Grillfeuer dürfen nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht angezündet werden. Bei starken Wind sei darauf zu verzichten. Private Feuerwerkskörper sollen nur auf festem Untergrund und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoppelfeldern abgefeuert werden.
Grünes Licht gab es am Montag für die 1. August-Feuerwerke auf dem Thunersee - um 21.50 Uhr vor Gunten und um 22.15 Uhr zwischen Oberhofen und Hilterfingen. Private Schiffe dürfen sich der Feuerwerksstelle nicht nähern.
Feuerwerke auf Gebiet einer Gemeinde müssen von der jeweiligen Gemeindebehörden bewilligt werden. schreibt das Regierungsstatthalteramt Thun. In der Thuner Altstadt gilt jedoch ein generelles Feuerwerksverbot.
Neue Beurteilung am 2. August
Im Mittelland, dem Seeland, im Emmental und dem Oberaargau bleibt das Entfachen von Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk im Wald und bis zu 200 Meter Entfernung zu einem Wald untersagt. Ausserhalb der Verbotszone sind offizielle 1. August-Feuer erlaubt, sofern die Feuerwehr vor Ort ist.
Die Behörden wollen die Waldbrandgefahr im Kanton voraussichtlich am Donnerstag (2. August) neu beurteilen. Das Amt für Wald des Kantons Bern überwache die Waldbrandgefahr laufend.
www.be.ch/waldbrandgefahr
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