Grosser Rat BE Finanzen in der Berner Politik sollen transparenter werden

dagr, sda

12.9.2024 - 16:51

Die Finanzierung von Wahlen und Abstimmungen soll im Kanton Bern künftig offengelegt werden müssen. Das beschloss der Grosse Rat am Mittwoch. (Archivbild)
Die Finanzierung von Wahlen und Abstimmungen soll im Kanton Bern künftig offengelegt werden müssen. Das beschloss der Grosse Rat am Mittwoch. (Archivbild)
Keystone

Die Finanzierung von Wahlen und Abstimmungen soll im Kanton Bern künftig offengelegt werden müssen. Der Grosse Rat hat am Donnerstag eine Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte in erster Lesung mit 89 Ja- zu 50-Nein Stimmen bei 2 Enthaltungen verabschiedet.

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Künftig soll die Finanzierung offenlegen müssen, wer für Kampagnen für die Wahl in den Regierungsrat und den Grossen Rat mehr als 30'000 Franken ausgibt. Dasselbe gilt für kantonale Volksabstimmungen. Nicht betroffen sind auch künftig die politischen Parteien – der Rat wollte keine Transparenz für allgemeine Politikfinanzierung.

Noch einmal über die Bücher muss die zuständige Kommission, ab welchem Betrag Spenden offengelegt werden müssen, die in den letzten zwölf Monaten vor einer Wahl oder Abstimmung erfolgen. Das Kantonsparlament folgte hier einem Antrag von Tobias Vögeli (GLP). Nicht mehr erlaubt sind künftig aber anonyme Spenden über 1000 Franken. Hier folgte das Parlament dem Vorschlag der Regierung.

Für Ständeratswahlen sollen künftig die gleichen Schwellenwerte gelten, wie sie bereits das Bundesrecht für Nationalratswahlen vorsieht. Bei Kampagnen beträgt dieser Wert 50'000 Franken, bei Spenden 15'000 Franken. Ständeratswahlen gelten als kantonale Wahlen. Nationalratswahlen hingegen sind über das Bundesrecht geregelt.

Parlament will Sanktionsmöglichkeiten

Der Vorschlag der Regierung wollte keine strafrechtlichen Sanktionen bei Verstössen gegen die neuen Regeln. Das Parlament sah das anders: Die zuständige Kommission muss einem Antrag der Mitte-Fraktion zufolge ein Sanktionenmodell prüfen, «welches mit den rechtstaatlichen Grundsätzen im Einklang steht».

Zudem soll die Kommission dem Gesetz eine sogenannte «Sunset-Klausel» hinzufügen und es somit befristen. Der Antrag stammte von der FDP-Fraktion.

Dass es in der Politik Transparenz braucht, darüber war sich der Grosse Rat einig. Nur nicht, wie diese erreicht werden soll. Transparenz im politischen Handeln sei Ehrensache, befand etwa Hans Schori. Das Gesetz aber sei ein «zahnloser Papiertiger», sagte er namens der SVP-Fraktion. «Wir gaukeln Scheintransparenz vor.»

«Transparenz Grundlage für Vertrauen»

Samuel Kullmann von der EDU-Fraktion bezeichnete Transparenz «als Frage der Definition». Geld habe in der Schweizer Politik ohnehin nicht einen allzu grossen Einfluss. «Mit Geld sind hier praktisch keine Wahlen zu gewinnen». SVP und EDU waren es denn auch, die in der Schlussabstimmung gegen das Gesetz votierten.

Für die anderen Parteien war klar, dass es das Gesetz braucht. «Demokratie funktioniert nur mit Transparenz», zeigte sich Ursula Marti von der SP/Juso-Fraktion überzeugt. «Transparenz ist die Grundlage für das Vertrauen in die Politik», sagte Claudine Esseiva (FDP).

Eine transparente Politikfinanzierung sei die Basis für eine freie Meinungsbildung, sagte Philippe Messerli (EVP). «Die Bevölkerung hat ein Recht auf Transparenz», forderte Anna de Quervain (Grüne). Auch die Mitte-Fraktion konnte dem Gesetz Positives abgewinnen, solange es «einfach und übersichtlich» sei, so Andreas Mühlemann.

Neue Regeln erstmals 2026 im Einsatz

Das war auch im Sinn der Regierung. Diese habe das Gesetz mit Augenmass erarbeitet, es sei schlank und regle «nur ein Minimum», solange es vom Parlament nicht noch überladen werde, sagte der Staatsschreiber Christoph Auer.

Die zweite Lesung zur Änderung des Gesetzes findet in einer der nächsten Sessionen statt. Die neuen Regeln sollen spätestens bei den kantonalen Wahlen 2026 erstmals angewendet werden.

Die Gesetzesänderung geht zurück auf einen Vorstoss aus den Reihen von SP, Grünen, EVP und GLP, den der Grosse Rat im Dezember 2021 überwiesen hatte.