FinanzenFinanzkommission unterstützt vier Finanzmotionen
SDA
15.5.2019 - 11:52
Die Finanzkommission des bernischen Grossen Rates empfiehlt dem Parlament vier Finanzmotionen zur Annahme. Eine davon verlangt, dass der Kanton das Investitionsvolumen im Budget spätestens ab 2021 auf 500 Mio. Franken anhebt.
Mit ihrer Forderung wollen die Freisinnigen erreichen, dass der Kanton die zahlreichen Investitionsvorhaben der kommenden Jahre finanzieren kann.
Zu den Investitionsvorhaben der nächsten Jahre gehören unter anderem Campusbauten für die Fachhochschule oder neue Strassen. Der Investitionsbedarf geht über das Niveau der bisher im Voranschlag und Finanzplan eingestellten Mitte hinaus.
Die Regierung rechnet mit einer Finanzierungslücke in den Jahren 2022 bis 2027 in der Höhe von rund 500 bis 700 Mio. Franken. Damit sei die Finanzierung des Investitionsbedarfs zumindest aus heutiger Sicht nicht sichergestellt.
Die Regierung möchte die Finanzmotion allerdings nur in der unverbindlichen Form eines Postulats entgegennehmen. Die Forderung der Freisinnigen stehe im Spannungsfeld zu anderen für den Kanton Bern zentralen finanzpolitischen Herausforderungen wie Ertragsausfälle aus der Weiterentwicklung der Steuerpolitik oder aus dem Bundesfinanzausgleich.
Ein Mindestinvestitionsvolumen zu fixieren, würde den Handlungsspielraum in anderen Politikbereichen einschränken, ohne eine Gesamtschau machen zu können.
Die Finanzkommission hingegen unterstützt die Forderung der Freisinnigen.
Bundesgerichtsurteil umsetzen
Mit klarem Mehr stimmt die Finanzkommission dem Vorschlag des Regierungsrats zur Umsetzung des Bundesgerichtsurteils zu den Prämienverbilligungen zu.
Das Bundesgericht hielt im vergangenen Februar in einem Fall des Kantons Luzern fest, dass die individuellen Prämienverbilligungen für Familien mit Kindern zu tief sind. Das Urteil gilt auch für den Kanton Bern. Aus diesem Grund wurden zwei gleichlautende Finanzmotionen eingereicht, die verlangen, den Bundesgerichtsentscheid umzusetzen.
Für die Finanzkommission ist unbestritten, dass das Urteil des höchsten Gerichts umzusetzen ist, wie sie in ihrer Mitteilung vom Mittwoch schreibt. Diskutiert hat die Kommission aber darüber, ob es nicht auch mit weniger hohen Kosten ginge.
Dies wäre jedoch wegen der komplexen Berechnungen und der differenzierten Ausgestaltung der Prämienverbilligungen nicht einfach. Die Umsetzung bringt jährlich Mehrkosten von rund 23 Mio. Franken ab 2020.
Erziehungsdirektion verschonen
Schliesslich unterstützt die Finanzkommission auch eine Finanzmotion, die es der Regierung untersagt, zusätzlich Ausgaben von 10 Mio. Franken für die Brückenangebote innerhalb er Erziehungsdirektion zu kompensieren.
Der Regierungsrat schlug im Rahmen des Entlastungspakets 2018 vor, die Gemeinden mit jährlich 10 Mio. Franken an der Finanzierung der Brückenangebote, im Volksmund auch «zehntes Schuljahr» genannt, zu beteiligen.
Ursprünglich unterstützte der Grosse Rat diesen Plan, lehnte ihn aber ein Jahr später in der Gesetzesdebatte sehr knapp ab. Das Hauptargument war, dass eine Beteiligung der Gemeinden gegen die fein austarierten Regeln des Finanz- und Lastenausgleichs verstossen würde.
Weil die Regierung daraufhin nicht verbindlich auf eine Kompensation der 10 Mio. Franken innerhalb der Erziehungsdirektion verzichten wollte, reichten Grossratsmitglieder aus sechs Fraktionen eine entsprechende Finanzmotion ein, um die Erziehungsdirektion von der Kompensation zu befreien.
Der Grosse Rat wird die vier Motionen im Rahmen seiner Sommersession im Juni behandeln.
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