Das Bundesgericht hat die Freiheitsstrafe wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs für eine etwas über 40 Jahre alte Frau aus dem Kanton Bern bestätigt. Die Verurteilte nutzte die Gutgläubigkeit mehrerer Personen aus und schwatzte ihnen Darlehen in der Höhe von über 500'000 Franken ab.
Mit Hilfe ihrer Eltern nutzte die Betrügerin das Vertrauensverhältnis zu verschiedenen Personen aus. So erhielten sie von einer langjährigen Freundin der Mutter mehrere Darlehen. Sie tischten dem in finanziellen Belangen unbedarften Opfer verschiedene Geschichten auf. Mal brauchte die Mutter für die Behandlung bei einem Naturheiler 6000 Franken.
Dann wurden angeblich sofort 60'000 Franken für eine Leberoperation der Mutter in Frankreich benötigt. Und ein anderes Mal gaben die Verurteilte und ihre Eltern vor, gerade in einem Liquiditätsengpass zu sein.
Baldige Erbschaft vorgegaukelt
Auch andere "Freunde" gewährten der Familie Darlehen. Einmal gab die Betrügerin vor, sie erwarte eine grosse Erbschaft in der Höhe von 18 Millionen Franken. Um zu "beweisen", dass sie über Mittel von rund 25 Millionen Franken verfügten, legten sie einen falschen Kontoauszug vor.
Ein weiteres Opfer der Frau war ein Mann, der beinahe um Haus und Hof gebracht wurde. Auch er vertraute der Frau. Ihre Familie und sie waren bekannt im Dorf und der Vater verfügte aufgrund seiner früheren Tätigkeit über eine gewisse Bekanntheit.
Während die Eltern der Betrügerin mit bedingten Strafen davon kamen, legte sie Beschwerde gegen Teile des Urteils des Obergerichts Bern ein. Sie rügte vor allem, dass es an der für den Tatbestand des Betrugs notwendigen Arglist gefehlt habe. Sie argumentierte, dass die Opfer keinerlei Abklärungen getroffen hätten.
Das Bundesgericht lässt die Argumente der Frau jedoch nicht gelten. Es hält in seinem am Mittwoch publizierten Urteil fest, dass die Opfer zum Teil gar nicht die Möglichkeit gehabt hätten, Nachforschungen anzustellen. Zudem sei deren Vertrauen missbraucht worden. Für eines der Opfer war der Vater der Betrügerin so etwas wie ein Bruder.
Die Verurteilte muss einen Schadenersatz von rund 570'000 Franken leisten. (Urteil 6B_25/2017 vom 15.11.2017)
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