Sechs Jahre Gefängnis wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung heisst das Verdikt für einen Mazedonier, der Ende 2014 in Zollikofen BE drei unkontrollierte Schüsse auf einen Kontrahenten abgab. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Verurteilten abgewiesen.
Der Mazedonier hatte aus der Bewegung hinaus auf einen Mann geschossen, der sich in einem Handgemenge mit einer weiteren Person befand. Das geht aus einem am Dienstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor. Die Zielperson erlitt dabei einen Oberschenkel-Durchschuss, wobei keine schwere Verletzung verursacht wurde.
Das Bundesgericht bestätigt die Sicht des Berner Obergerichts, wonach der Verurteilte für den Oberschenkel-Durchschuss verantwortlich sei. Der Beschwerdeführer argumentierte, dass dies aufgrund des Schusskanals nicht möglich sei. Die Verletzung müsse durch einen Schuss aus der Waffe seines ebenfalls am Tatort anwesenden Freundes verursacht worden sein.
Dem folgt das Bundesgericht nicht. Es hat deshalb die Rüge des Mazedoniers, die Ereignisse seien willkürlich festgehalten worden, abgewiesen. Der Mann verlangte im Wesentlichen, der Schuldspruch wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung sei aufzuheben.
Streit um eine Frau
Hintergrund der Ereignisse vom Dezember 2014 war das Treffen des Verurteilten und seines Freundes mit drei weiteren Männern. Eigentlich sollte ein Streit geklärt werden, der sich um eine Frau drehte.
Die Situation eskalierte jedoch bald und es kam zu einem Raufhandel. Als der Freund des Verurteilten einen Schuss auf das Opfer abgegeben hatte, zog auch dieser die Waffe. Der Freund des Mazedoniers wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. (Urteil 6B_1314/2017 vom 14.11.2018)
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