Knapp zwei Jahre nach der Rüge durch das Regierungsstatthalteramt hat die Oberländer Gemeinde Frutigen die Hausaufgaben bei der Gebührenerhebung gemacht. Nachträglich wurden Rechnungen in der Höhe von über 500'000 Franken gestellt.
Die aufsichtsrechtliche Untersuchung wird deshalb abgeschlossen, teilte die Regierungsstatthalterin von Frutigen-Niedersimmental am Dienstag mit. Die Missstände waren anfangs 2017 bei einer Prüfung festgestellt worden. So hatte es die Gemeinde versäumt, Gebühren für den Anschluss an Abwasserleitungen zu erheben.
In der Zwischenzeit habe die Gemeinde die Nachweise über die Behebung der Missstände eingereicht. Die erforderlichen organisatorischen Massnahmen seien umgesetzt worden.
Zudem habe die Gemeinde die Anschlusspflicht von 221 Bauten überprüft. In der Folge stellte Frutigen rückwirkend seit dem Jahr 2012 Gebührenrechnungen im Umfang von gesamthaft über 520'000 Franken. Die Anschlussgebühr an die Kanalisation kostet pro Liegenschaft 5000 Franken.
Die Regierungsstatthalterin empfiehlt den Gemeindebehörden, die Pendenzenliste über die Liegenschaften weiterzuführen, bei denen sie den Anschluss an die öffentliche Kanalisationsleitung prüfen muss. Auch sollen die Gebühren künftig umgehend in Rechnung gestellt, die Übersicht aktuell gehalten und fortlaufend nachgeführt werden.
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