Steuergesetzrevision Fünf Berner Städte und Gemeinden warnen vor Steuerausfällen

SDA

25.6.2019 - 10:34

Im Kanton Bern hat der Verteilkampf um die zusätzlichen Bundesmillionen aus der Steuer-AHV-Vorlage begonnen.
Im Kanton Bern hat der Verteilkampf um die zusätzlichen Bundesmillionen aus der Steuer-AHV-Vorlage begonnen.
Source: Keystone/SCHWEIZERISCHE NATIONALBANK/STR

Die Städte Bern, Biel und Burgdorf sowie die Gemeinden Köniz und St. Imier wehren sich gemeinsam gegen drohende Steuerausfälle durch die kantonale Steuergesetzrevision 2021. Das machten sie am Dienstag vor den Medien in Bern deutlich.

Dem Regierungsrat werfen sie vor, er habe bei der Ausarbeitung der Vorlage nicht den versprochenen «Dialog auf Augenhöhe» geführt. Dabei sei nur dann ein referendumsfähiges Steuerpaket möglich, wenn die involvierten Gemeinden und Städte mit ins Boot genommen würden.

Die fünf Städte und Gemeinde sind nach eigenen Angaben gewillt, einen Beitrag für einen steuerlich attraktiven Standort Bern zu leisten. Allerdings sei sicherzustellen, dass für die Gemeinden unter dem Strich eine schwarze Null resultiere. Für die kommunale Ebene dürfe kein Steuersubstrat verloren gehen.

Im Visier haben Bern, Biel, Burgdorf, Köniz und St. Imier die zusätzlichen Bundesmillionen, die dank der Steuer-AHV-Vorlage (Staf) an die Kantone fliessen. Der Kanton Bern solle nicht bloss einen Drittel an die Gemeinden weitergeben. Vielmehr sei das Geld hälftig zwischen Kanton und Gemeinden aufzuteilen.

Gegen Giesskannenprinzip

In ihrer gemeinsamen Position setzen sich die fünf Gemeinden auch mit den Plänen für eine Steuersenkung bei natürlichen Personen auseinander. Sie stellen sich nicht gegen eine steuerliche Entlastung, lehnen aber Massnahmen nach dem Giesskannenprinzip ab.

Ausserdem kritisieren sie, dass der Kanton mit dem gewählten Vorgehen auch über Zusatzeinnahmen verfüge, die gemäss Gesetz den Gemeinden zustehe. Auf diese Weise verletze der Kanton die Gemeindeautonomie.

Bei der Unternehmenssteuern erwarten die fünf Gemeinden, dass der Kanton eine Diskussion über eine nationale Harmonisierung anstosse. Anzustreben sei eine schweizweit geltende Mindestbesteuerung für juristische Personen.

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