Kantonale Abstimmung Gegner des Transitplatzes für Fahrende eröffnen Abstimmungskampf

SDA

27.12.2019 - 15:31

Ein Plakat gegen den geplanten Transitplatz für ausländische Fahrende, als bis zu 500 ausländische Roma (im Hintergrund) in Wileroltigen Halt machten. (Archivbild)
Ein Plakat gegen den geplanten Transitplatz für ausländische Fahrende, als bis zu 500 ausländische Roma (im Hintergrund) in Wileroltigen Halt machten. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/STR

Das Komitee, welches das Referendum gegen den geplanten Transitplatz für ausländische Fahrende in Wileroltigen zustande brachte, hat am Freitag den Abstimmungskampf eröffnet. Für dieses Komitee gibt es drei Hauptargumente für ein Nein am 9. Februar an der Urne.

Der geplante Transitplatz am Rand der Autobahn A1 im Westen des Kantons Bern habe erstens keine demokratische Legitimation, schreibt das Referendumskomitee in einer Mitteilung vom Freitag. Wileroltigen wolle den Transitplatz nicht. Das hätten Gemeinderat und Gemeindeversammlung im Jahr 2017 nach Problemen mit bis zu 500 ausländischen Fahrenden auf einem Feld bei der Autobahn, zum Ausdruck gebracht.

Da sich der Berner Regierungsrat 2014 für zwei Transitplätze für ausländische Fahrende ausgesprochen habe, müssten auch andere bernische Gemeinden befürchten, «einen Transitplatz aufgezwungen zu erhalten», so das Komitee weiter.

Zweitens würde der geplante Transitplatz unweit der Grenze zum Kanton Freiburg unverhältnismässige Kosten verursachen. Der Platz sei für maximal 36 Wohnwagen ausgelegt. Da dem Volk ein Kredit von 3,3 Mio. Franken vorgelegt werde, ergebe das pro Platz Kosten von über 90'000 Franken. Zudem rechne der Kanton mit einem jährlichen Betriebsdefizit von bis zu 60'000 Franken.

Drittens bringe der Transitplatz keinen Nutzen und sorge für eine «Magnetwirkung», so das Referendumskomitee. Das Ziel, illegale Landnahmen durch den neuen Transitplatz zu verhindern, werde klar verfehlt. Im Sommer 2017 seien ja bis zu 500 ausländische Fahrende nach Wileroltigen gekommen, nicht 180 Personen in maximal 36 Wohnwagen.

Nun mit weniger heiklem Plakat

Am 9. Februar stimmt das Berner Stimmvolk über einen Kredit ab, den der bernische Grosse Rat im März dieses Jahres genehmigt hat. Kurze Zeit danach ergriff die Junge SVP des Kantons Bern das Referendum. Im August erklärte der Regierungsrat das Referendum als zustande gekommen.

Dem Referendumskomitee gehören ausser JSVP-Exponenten auch solche der SVP an, etwa der ehemalige Nationalrat Manfred Bühler aus dem Berner Jura, sowie Armin Mürner, Präsident des Bürgerkomitees Wileroltigen. Mit dabei sind Nils Fiechter und Adrian Spahr, die beiden Co-Präsidenten der JSVP Kanton Bern.

Sie wurden Anfang Dezember wegen eines früheren Plakats gegen den Transitplatz Wileroltigen vom bernischen Obergericht wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Es handelte sich um ein Plakat, mit dem die JSVP Kanton Bern in die Grossratswahlen von März 2018 zog.

Es zeigte einen Schweizer in Sennentracht, der sich vor einem Abfallhaufen einer Wohnwagensiedlung die Nase zuhält. In der Ferne verrichtet ein Wohnwagenbewohner im Freien gerade seine Notdurft.

Das Abstimmungsplakat des Referendumskomitees kommt nun wesentlich weniger zugespitzt daher: Es zeigt sieben Wohnwagen auf einer stilisierten Karte des Kantons Bern. Angesichts der sich nahenden Wohnwagen nimmt der Berner Bär Reissaus. Spahr und Fiechter haben das Berner Urteil ans Bundesgericht weitergezogen.

Wegweis-Bestimmung tritt nicht in Kraft

Im bernischen Grossen Rat fiel der Entscheid im März mit 113 zu 32 Stimmen bei 4 Enthaltungen deutlich zugunsten des Platzes aus. Der Thuner Grossrat Raphael Lanz (SVP) verwies damals auf das neue Polizeigesetz.

Es gibt der Kantonspolizei ab 1. Januar mehr Mittel in die Hand, illegal campierende Fahrende wegzuweisen, sofern der Kanton Bern über einen Transitplatz verfügt. Diese Bestimmung kann aber – gleich wie zwei weitere – Anfang Jahr noch nicht in Kraft treten. Gegen sie sind Beschwerden hängig.

Darauf machte das Referendumskomitee am Freitag aufmerksam. Für die Transitplatzgegner ist dieser Umstand ein weiterer Grund, am 9. Februar Nein zu sagen.

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