Stadt BernGemeinderat will Lauben beleben und Zwischennutzungen erleichtern
sr, sda
9.4.2021 - 11:59
Die Berner Stadtregierung will mit Änderungen in der Bauordnung für mehr Leben in den Lauben der Unteren Altstadt sorgen. Zudem will sie Zwischennutzungen erleichtern. Voraussichtlich am 28. November stimmt das Stimmvolk der Stadt Bern über die zwei Teilrevisionen ab.
sr, sda
09.04.2021, 11:59
SDA
Wie der Berner Gemeinderat am Freitag mitteilte, sollen künftig in den an die Lauben angrenzenden Räumen der Unteren Altstadt nur noch publikumsorientierte Nutzungen erlaubt sein. Nicht mehr zulässig wären reine Wohnnutzungen, öffentliche Verwaltungen sowie Büro- und Dienstleistungsbetriebe, die sich nicht an die breite Bevölkerung richten.
Es gelte, die Attraktivität der Berner Altstadt als Ort der Begegnung und des Gewerbes sowie ihr Bild mit den historischen Lauben zu erhalten, schreibt die Stadtregierung zur Begründung. In der Oberen Altstadt gebe es bereits eine Regelung zur Nutzung der Laubengeschosse.
In der Unteren Altstadt hingegen seien bei einer Revision der Bauordnung im Jahr 2006 die Vorschriften liberalisiert worden. Dies führte laut Gemeinderat dazu, dass die an die Lauben angrenzenden Räume vermehrt durch Dienstleistungsbetriebe ohne Publikumsorientierung genutzt werden.
Hinzu komme, dass Schaufenster in der Unteren Altstadt immer häufiger vollständig mit Folien oder Plakaten abgeklebt würden. Mit der Teilrevision der Bauordnung will Berns Stadtregierung auch fensterlose Mauerflächen an den inneren Laubenfassaden verbieten. Dies in der Unteren und in der Oberen Altstadt. Ausserdem müssen Schaufenster durchsichtig sein.
Zwischennutzungen von bis zu fünf Jahren
Zwischennutzungen erleichtern möchte der Berner Gemeinderat, weil diese für ihn im gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Interesse sein können. Dies dann, wenn Arbeitsplätze geschaffen, das kulturelle Leben verbessert oder Leerstände vermieden werden.
Heute entsprechen Zwischennutzungen laut Stadtregierung häufig nicht den bau- und planungsrechtlichen Vorschriften und benötigen deshalb eine Ausnahmebewilligung. Die Hürden, sie zu erhalten, seien hoch. Neu sollen für Zwischennutzungen unter bestimmten Voraussetzungen keine Ausnahmebewilligungen mehr erforderlich sein.
Die Zwischennutzung muss jedoch eine öffentliche Aufgabe erfüllen oder die betroffene Liegenschaft darf nicht mehr für die ursprünglich bewilligte Nutzung benötigt werden. Weiter dürfen nur bestehende Bauten umgenutzt oder leicht entfernbare Neubauten erstellt werden.
Zudem müssen die Mindestvorgaben zum Nachbarschutz eingehalten werden – etwa ein Mindestgrenzabstand und die Lärmgrenzwerte. Der Zwischennutzung dürfen auch keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, sollen Zwischennutzungen von bis zu fünf Jahren bewilligt werden. Unter Umständen können sie verlängert werden.
Zuerst vor den Stadtrat
Die beiden Teilrevisionen der städtischen Bauordnung gehen nun zuerst an den Stadtrat und gelangen erst danach vors Volk. Laut dem Berner Gemeinderat gehen die geplanten Änderungen ganz oder teilweise auf Vorstösse aus dem Stadtparlament zurück.
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