JustizGericht spricht Mann vom Vorwurf der Anstiftung zum Mord frei
SDA
9.8.2019 - 17:23
Das Regionalgericht in Bern hat am Freitag einen 43-jährigen Schweizer vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Mord freigesprochen. Für eine Verurteilung fehlten dem Gericht eindeutige Beweise.
Gerichtspräsident Peter Müller machte am Freitag bei der Eröffnung des Urteils klar, dass das Gericht nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» (im Zweifel für den Angeklagten) entschieden habe.
Für vergleichsweise leichtere Widerhandlungen gegen das Fernmelde- und das Waffengesetz, derer er ebenfalls angeklagt war, erhielt der Mann eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken und eine Busse von 300 Franken aufgebrummt.
Zwielichtige Gestalten
Das Gericht hatte es mit einer verworrenen Geschichte zweier verkrachter Freunde zu tun, die beide Verbindungen in die Hanfszene hatten. Einer der beiden ehemaligen Freunde ist Mitbesitzer eines Bordells, der andere drogenabhängig. Der Angeklagte stand bei seinem Freund finanziell in der Kreide. Ob der Geldforderung und geschäftlicher Differenzen gerieten sich die beiden Männer arg in die Haare.
Laut Anklage soll der 43-jährige Schweizer daraufhin versucht haben, einen gerichtsnotorischen Kriminellen zu dingen, um den Gläubiger und dessen Familie an deren Domizil «wegzuknallen». Der Angeklagte hätte dann den Tresor der Opferfamilie aufbrechen wollen. Die Beute hätten sich die beiden geteilt, kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss.
Doch der vermeintlich gedungene Mörder habe gar nie im Sinn gehabt, die Tat auszuführen und sei darum auch zum vereinbarten Termin nicht erschienen. Stattdessen informierte er das geplante Opfer und ging zusammen mit diesem zur Polizei, um seinen Auftraggeber zu verpfeifen.
Nur fingierter Raub
Die Verteidigung hingegen hielt diese Version für ein Fantasiegebilde. Alle drei, der Angeklagte, der angeblich gedungene Mörder und das Opfer, seien undurchsichtige Gestalten. Sein Mandant habe wohl seinen Gläubiger ausnehmen wollen, denn damit wäre er seine Geldsorgen los gewesen. Doch einen Mord habe er nicht begehen wollen.
Der Angeklagte habe vielmehr versucht, die sich in Scheidung befindliche Ehefrau des Opfers für einen fingierten Raubüberfall zu gewinnen. Diese sei damals wohl kaum gut auf ihren Noch-Ehemann zu sprechen gewesen und habe ebenfalls Geld gebraucht.
Das Opfer habe davon Wind bekommen und sich auf seine Weise gerächt: indem es die Angelegenheit zum geplanten Mord aufgebauscht habe. Um diese Version glaubhaft zu machen, habe der Mann einen Kronzeugen mit Geld zu falschen Aussagen bewegt. Der Kronzeuge war niemand anderes als der vermeintlich gedungene Mörder.
Die Anklage stellte stark auf dessen Aussagen ab, wie die Staatsanwältin im Rahmen der Parteivorträge einräumte. Der mutmasslich gedungene Mörder habe eine kriminelle Vergangenheit und arbeite nicht einfach so mit der Polizei zusammen. Dies mache seine Angaben glaubwürdig, befand die Staatsanwältin.
Zweifel an Glaubwürdigkeit
Das Gericht hingegen hatte Zweifel an der Glaubwürdigkeit. Die Aussagen des Kronzeugen seien alles andere als konsistent und widerspruchsfrei.
Gerichtspräsident Peter Müller wies auch darauf hin, dass es dem Gericht ausserdem doch etwas schwerfalle, einem Zeugen uneingeschränkt zu glauben, der im Rahmen seiner Einvernahmen die Bemerkung fallen lasse, seine Aussagen hingen davon ab, wer besser bezahle.
Erklärung passt zu Raub
Die erhärteten Fakten würden den fingierten Raub ebenso gut, wenn nicht sogar besser erklären als einen Mord, kam das Gericht zum Schluss. Als Beispiel nannte Müller die Tatsache, dass der Angeklagte erwiesenermassen kurz vor der geplanten Tat in einem Baumarkt eine Trennscheibe, Klebeband und Brecheisen gekauft habe – alles Utensilien, die eher auf einen Einbruch oder eben einen fingierten Raub hindeuteten.
Auch das gewählte Datum für den angeblichen Mord war dem Gericht suspekt. Denn am besagten Tag weilte das Opfer im Ausland; und dies wusste der Angeklagte. Es sei aber durchaus erklärbar, dass der Angeklagte dann den fingierten Raub durchführen wollte, wenn die Ehefrau ohne ihren Ehemann im Haus sei.
Dass das mutmassliche Opfer den Kronzeugen bestochen habe, zog das Gericht allerdings auch in Zweifel. Es könnte auch sein, dass der Kronzeuge auf Geld für seine Aussagen gehofft habe oder versucht habe, vom Opfer Geld zu erhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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