Prozess Gericht zweifelt an Aussage von Fiechter und Spahr zu Lyss

SDA

6.12.2019 - 17:31

In der Urteilsbegründung im Fall von Nils Fiechter und Adrian Spahr ging der Berner Oberrichter Hanspeter Kiener auf einen Vorfall im Lysser Parlament ein.

In einer Sitzung des Gemeindeparlaments sagte ein Lysser SVP-Gemeinderat im Sommer 2016, wenn man Fahrende nicht vom Sehen her erkenne, dann spätestens mit der Nase. Ein Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin aus Biel entschied später, diesen Lokalpolitiker deswegen nicht zu belangen.

Angesprochen auf diesen Umstand sagten Fiechter und Spahr vergangene Woche vor Obergericht, wäre der Lysser Gemeinderat deswegen verurteilt worden, hätten sie es sich eventuell anders überlegt mit ihrem Facebook-Eintrag zu Wileroltigen.

Das Gericht gehe davon aus, dass Fiechter und Spahr entgegen ihren Aussagen diese Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft nicht gekannt hätten, sagte Kiener, welche vor Obergericht die Verhandlung gegen Fiechter und Spahr leitete.

In ihren ersten Einvernahmen hätten die beiden Co-Präsidenten die Einstellungsverfügung nämlich nicht erwähnt. Diese wurde dem Lysser SVP-Politiker wenige Tage vor dem Facebook-Eintrag Fiechters und Spahrs zugestellt.

Kiener sagte zur Einstellungsverfügung weiter, diese stütze sich auf «mangelhafte Unterlagen».

Bekannt gewesen sei Fiechter und Spahr aber das Urteil im sogenannten «Schlitzer»-Fall, führte Richter Kiener weiter aus. Gemeint ist das Inserat der SVP Schweiz mit dem Titel «Kosovaren schlitzen Schweizer auf», das zu einer rechtskräftigen Verurteilung von zwei Kaderleuten der SVP Schweiz führte.

Weil sie dieses Urteil gekannt hätten, hätten die beiden JSVP-Politiker um die potenzielle Wirkung ihres Wahlplakats wissen müssen respektive sie hätten dessen Wirkung in Kauf genommen. Damit sei die für eine Verurteilung wegen Rassendiskriminierung notwendige subjektive Voraussetzung gegeben, so Oberrichter Kiener.

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