Asylsuchende Gesetzesgrundlage für neu strukturiertes Asylwesen tritt in Kraft

SDA

25.5.2020 - 14:24

Auf Anfang Juli treten im Kanton Bern die gesetzlichen Grundlagen für die Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingswesens in Kraft. Nach einer Konsultation hat der Regierungsrat bei den Ansätzen der Asylsozialhilfe noch Anpassungen vorgenommen.

Namentlich die stark gekürzten Ansätze für vorläufig Aufgenommene waren in der Konsultation heftig kritisiert worden. Der Kanton betonte, er wolle ein Signal aussenden, dass auch von den vorläufig Aufgenommenen eine Integration und Ablösung von der Sozialhilfe erwartet wird.

Kritik kam unter anderem von den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn. Für sie zielte die Argumentation des Kantons an der Lebensrealität der meisten betroffenen Personen vorbei. Viele Betroffene würden nicht aus Faulheit oder fehlender Motivation keine Arbeit finden, sondern weil die Voraussetzungen dafür nicht vorhanden seien. Der Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz, Region Bern und Wallis, bezeichnete die Ansätze als «nicht existenzsichernd».

Neu 696 Franken

Nun hat der Regierungsrat aufgrund der Konsultation und einem Vergleich mit anderen Kantonen überarbeitet. Ausgehend von einem Warenkorb der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) wurden die Ansätze auf ähnlichem Niveau wie jene des Kantons Zürich festgesetzt. Die Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Genf, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Waadt und Wallis lägen unter diesen Ansätzen, hält der Regierungsrat fest.

Präziser wird der Regierungsrat in einer am Montag ebenfalls veröffentlichten Antwort auf einen Vorstoss. Der ursprüngliche Betrag von beispielsweise 977 Franken für den Grundbedarf einer in einem Privathaushalt lebenden Person sollte auf 382 Franken gekürzt werden. Die angepassten Unterstützungsansätze sehen nun für eine vorläufig aufgenommene Person im Privathaushalt unabhängig ihrer Aufenthaltsdauer als Grundbedarf 696 Franken pro Monat vor.

Fordern und Fördern

Mit dem Inkrafttreten der zwei entsprechenden Gesetzen und den damit zusammenhängenden Verordnungen hat die Kantonsregierung die Grundlagen für eine Neustrukturierung des Asylwesens gelegt.

In der Verwaltung wechselt die Zuständigkeit für die Asylsozialhilfe auf Anfang Juli von der Sicherheits- zur Gesundheits -und Fürsorgedirektion. Die Sicherheitsdirektion wird sich künftig auf den Vollzug von Wegweisungen konzentrieren.

Im Jahr 2016 stellte der bernische Grosse Rat die Weichen für einen Umbau des bernischen Asyl- und Flüchtlingswesens. Die Devise lautet «Fordern und Fördern». Das Hauptziel ist es, die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen deutlich zu erhöhen und möglichst viele Personen von der Sozialhilfe abzulösen.

Regionale Partner in fünf Regionen werden im Auftrag des Kantons die Aufgaben in den Bereichen Sozialhilfe und Integrationsförderung übernehmen und damit die operative Gesamtverantwortung für die zugewiesenen Personen in der Region tragen. Ein weiterer Partner ist im ganzen Kanton zuständig für die unbegleiteten Minderjährigen.

Personen mit rechtskräftigem Wegweisungsentscheid haben auf Gesuch hin Anrecht auf Nothilfe. Der Umfang der Nothilfe orientiert sich weiterhin am verfassungsrechtlichen Minimum und wird in kantonalen Rückkehrzentren ausgerichtet.

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