Grosser Rat – BEGesetzliche Grundlage für Betreuungsgutscheine gelegt
SDA
1.9.2020 - 16:46
Das Berner Kantonsparlament hat am Dienstag in einer mehrstündigen Debatte die gesetzliche Grundlage für die definitive Einführung von Betreuungsgutscheinen gelegt. Auf linksgrüner Seite denkt man laut über ein Referendum nach.
Seit August 2019 können Familien diese Gutscheine im Kanton Bern bereits nutzen. Möglich wurde dies durch eine Verordnungsänderung. Nun soll auch noch das entsprechende Gesetz nachgeliefert werden.
Dass die Regierung via Verordnung einfach Tatsachen schaffe, für die das Parlament dann noch die gesetzliche Grundlage liefern müsse, stiess vor allem im links-grünen Lager auf Kritik. In einer Demokratie müsse der Gesetzgebungsprozess gerade umgekehrt ablaufen.
Keine GAV-Pflicht und kein Zwang
Das Gutscheinsystem an und für sich war nicht umstritten. Über die Details hingegen herrschte nicht immer Einigkeit im Rat.
So versuchte etwa der rot-grüne Ratsflügel die Einhaltung eines Gesamtarbeitsvertrags für das Personal im Gesetz zu verankern. Die Ratsmehrheit lehnte dies jedoch ab.
Ebenso schickte das Parlament eine Verpflichtung der Gemeinden zur Teilnahme am Betreuungsgutscheinsystem bachab. Damit bleibt die Einführung der Betreuungsgutscheine freiwillig. Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektor Pierre Alain Schnegg betonte, dass im Kanton Bern schon über 250 Gemeinden am System der Betreuungsgutscheine freiwillig teilnähmen. Es brauche also keinen Zwang.
Die Anträge aus dem Lager der Ratsminderheit waren praktisch chancenlos. Die Fraktionen von SP und Grünen kündigten deshalb an, dem Gesetz in erster Lesung nicht zuzustimmen Von links-grüner Seite wurden Gedanken über ein allfälliges Referendum laut.
Die Gewerkschaft vpod zeigte sich am Dienstagabend enttäuscht über das Resultat der ersten Lesung. Der Grosse Rat habe eine erste Chance verpasst, die Anstellungsbedingungen im Kita-Bereich zu verbessern. Die Anliegen von rund 6000 Personen, die die Petition «Kita ist kein Kinderspiel» unterzeichneten, habe das Parlament in den Wind geschlagen. Die Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes vpod prüft nach eigenen Angaben ebenfalls ein Referendum.
In der Schlussabstimmung stimmte der Rat dem Gesetz in erster Lesung mit 104 zu 46 Stimmen zu. Das Gesetz kommt in die zweite Lesung. Bis dahin wird die Kommission verschiedene an sie zurückgewiesene Artikel überarbeiten.
Erfahrungen in der Stadt Bern
Bereits im Jahr 2016 hatte der Kanton Bern angekündigt, dass er den Gemeinden die Einführung dieses Systems ermöglichen wolle. Der Kanton hatte sich von einem Pilotversuch in der Stadt Bern überzeugen lassen, der mehrheitlich positiv verlief.
Mit der Überarbeitung des Gesetzes über soziale Leistungsangebote wurden eine Vielzahl von Veränderungen und überwiesenen Vorstössen umgesetzt.
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