EnergieGPK drängt Berner Regierung zu aktiverer Rolle bei der BKW
SDA
23.10.2020 - 10:03
Der Berner Regierungsrat soll dem Energiekonzern BKW besser auf die Finger schauen. Das fordert die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates.
Als Mehrheitsaktionär der BKW AG setze der Kanton seine Interessen bis heute zu wenig konsequent durch, teilte die GPK am Freitag mit. Dabei habe der Regierungsrat verschiedene Instrumente, um mehr Einfluss auf das Unternehmen zu nehmen.
So könne der Kanton in seiner Eigentümerstrategie festschreiben, was die übergeordneten Ziele seiner Beteiligung seien. Er könne die Auswahl des Verwaltungsrats bestimmen, Jahres- und Vergütungsberichte genehmigen, Weisungen an den Verwaltungsrat erteilen und Sonderberichte in Auftrag geben.
Spitzensalär immer noch hoch
Für Unmut im Grossen Rat sorgte zuletzt die Entschädigung der Geschäftsleitung. Hier hätte es der Regierungsrat laut GPK in der Hand gehabt, klare Vorgaben zu machen. Ein Salär von zwei Millionen Franken für die BKW-Chefin übersteige klar die Grenzen dessen, was für ein Unternehmen in mehrheitlich öffentlichem Besitz angemessen sei.
Zwar sei das Salär inzwischen etwas nach unten korrigiert worden. Es sei aber immer noch höher als die Top-Saläre bei vergleichbaren ausgelagerten Betrieben des Bundes wie der SBB.
Für das Geschäftsjahr 2018 erhielt BKW-CEO Suzanne Thoma bekanntlich eine Vergütung von 2,03 Millionen Franken nach 1,3 Millionen Franken im Vorjahr. Im vergangenen Jahr ging Thomas Vergütung auf 1,76 Millionen Franken zurück.
Das Vergütungsmodell für die Geschäftsleitung wurde auf Druck aus der Politik und der Öffentlichkeit angepasst. Der Regierungsrat begrüsste dies in einem Communiqué vom vergangenen März.
Die GPK erinnert ihn nun daran, dass er die Entwicklung immer höherer Vergütungen zuvor jahrelang toleriert habe. Von 2014 bis 2018 habe der Regierungsrat stets grünes Licht zu den sukzessiven Erhöhungen der potenziellen Gesamtentschädigung für die Geschäftsleitung gegeben. Damit habe er auch Lohnsprünge in Kauf genommen, wie es sie von 2017 auf 2018 gegeben habe.
Verhältnis klären
Mittelfristig brauche es eine grundsätzliche Klärung des Verhältnisses zwischen BKW und Kanton, hält die GPK fest. Es müsse klar sein, welche staatliche Interessen der Kanton verfolge. Er müsse insbesondere eine Haltung zum umstrittenen Dienstleistungsgeschäft der BKW einnehmen, das gemäss Aussage des Kantons nicht in seinem strategischen Interesse liege.
Weiter sei zu klären, welche finanzpolitische Interessen der Kanton habe. Auch wenn er in den letzten Jahren vom erfolgreichen Geschäftsgang der BKW profitiert habe, dränge sich ein Bericht über Chancen und Risiken der kantonalen Beteiligung auf.
Der Regierungsrat habe sich zu den Empfehlungen der GPK bereits geäussert, teilte die Kommission am Freitag mit. Er habe «teilweise Bereitschaft zu Verbesserungen» gezeigt.
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