Die Berner Regierung soll prüfen, ob sich ein unabhängiges Abstimmungskomitee um die Wiederholung des Urnengangs in Moutier kümmern soll. Das hat der Grosse Rat am Montag entschieden.
Mit 113 zu 16 Stimmen überwies er einen Vorstoss von drei berntreuen SVP-Grossräten in der Form des Postulats. Das Komitee soll von der Gemeinde Moutier und den Kantonen Bern und Jura unabhängig sein und das Stimmregister mindestens ein Jahr lang vor dem Urnengang überwachen.
Das Gremium soll zudem über alle nötigen Ermittlungsbefugnisse verfügen, um bei Personen mit verdächtig scheinendem Wohnsitz Nachforschungen anstellen zu können. Drei Monate vor der Abstimmung erstellt das Komitee das definitive Verzeichnis der Stimmberechtigten.
Der Grosse Rat hatte den Vorstoss letzte Woche in der schärferen Form einer Motion überwiesen, kam nun aber auf den Entscheid zurück. Er will die Vorbereitungen des zweiten Urnengangs nicht unnötig in die Länge ziehen.
Noch keine Entscheide
Das Ziel – ein korrekter Urnengang – sei unbestritten, hatte Regierungsrat Pierre Alain Schnegg (SVP) am vergangenen Mittwoch erklärt. Welche Massnahmen es dafür brauche und welche nicht, werde sich zeigen. Das Verfahren werde bekanntlich unter der Ägide des Bundes mit dem Kanton Jura besprochen.
Entscheide seien noch nicht gefallen, betonte Schnegg am Montag und empfahl das Postulat zur Annahme. Anne-Caroline Graber (SVP/La Neuveville) betonte, die Spielregeln für den zweiten Urnengang müssten von unabhängiger Seite aufgestellt werden und nicht von der separatistischen Mehrheit des Gemeinderats von Moutier.
Peter Gasser (PSA/Bévilard) argwöhnte, mit dem Postulat wolle man lediglich auf Zeit spielen. Auch Maurane Riesen (PSA/Bern) warnte davor, «Öl ins Feuer zu giessen». Christoph Grupp (Grüne/Biel) hingegen befand, das Postulat sei ja bloss ein Prüfungsauftrag – und dieser tue niemandem weh.
Gegen überstürztes Vorgehen
Die Stimmberechtigten von Moutier hatten sich im Juni 2017 mit knappem Mehr für den Wechsel zum Kanton Jura ausgesprochen. Das bernische Verwaltungsgericht erklärte die Abstimmung später wegen Rechtsverletzungen für ungültig.
Der Entscheid ist mittlerweile rechtskräftig. Denn die Pro-Jurassier verzichten auf den Weiterzug ans Bundesgericht und drängen auf eine rasche Wiederholung des Urnengangs. Die Berner Regierung hat wiederholt vor einem überstürzten Vorgehen gewarnt. Zunächst seien die Lehren aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts zu ziehen.
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