Das Berner Kantonsparlament will Möglichkeiten zur Lockerung der gesetzlich verankerten Schuldenbremse ausloten. Der bernische Grosse Rat hat dazu am Mittwoch einer parlamentarischen Initiative die vorläufige Unterstützung zugesagt
Der Kanton Bern kennt je eine Schuldenbremse für die Investitions- und für die laufende Rechnung. Die Finanzinstrumente sollen verhindern, dass der Kanton einen Schuldenberg aufhäufen kann. Mehr noch: mit erwirtschafteten Überschüssen sollen bestehende Schulden abgebaut werden.
Hoher Investitionsbedarf
Der Ruf nach einer Lockerung der Schuldenbremse im Investitionsbereich ertönte bereits vor der Coronakrise. Grund dafür sind die grossen Investitionen, die der Kanton in den kommenden Jahren tätigen muss. Dazu gehören etwa Campusbauten in Biel und Burgdorf oder die Umfahrung im Emmental.
Um die kommenden Investitionen stemmen zu können, wollte die Regierung letztes Jahr einen Investitionsfonds schaffen. Dieser Fonds hätte ähnlich funktioniert wie ein Sparschwein: man bezahlt in guten Zeiten ein, um sich dann später etwas leisten zu können.
Bürgerliche beim Wort genommen
Doch das Parlament wollte kein «intransparentes Kässeli» und lehnte das Begehren ab. Stattdessen zeigte sich die bürgerliche Ratsmehrheit damals bereit, über eine Lockerung der Investitionsschuldenbremse zu reden.
GLP-Grossrat Michael Köpfli nahm dieses Angebot auf und forderte nun im Rahmen einer parlamentarischen Initiative, dass der Kanton über eine Lockerung der Investitionsschuldenbremse nachdenkt und eine Verfassungsänderung erarbeitet. Dies würde letztlich in eine Volksabstimmung münden.
Nebst der parlamentarischen Initiative lag dem Rat auch eine Motion aus den Reihen der Grünen und der BDP vor. Diese ging weiter und forderte nebst einer Lockerung der Investitionsschuldenbremse auch eine Lockerung der Schuldenbremse der Laufenden Rechnung. Gerade ein Krisenzeiten brauche es mehr Flexibilität in den beiden Finanzinstrumenten, so die Begründung. Dieses Postulat lehnte der Rat jedoch ab.
Konsequent gegen Änderungen an der Investitionsschuldenbremse wandten sich die Freisinnigen und die EDU. Eine Verfassungsrevision komme erst etwa 2024 vors Volk, gab Adrian Haas namens der FDP zu bedenken. Dann sei es zu spät, um die Coronafinanzen in Ordnung zu bringen. Es führe kein Weg an einem weiteren Abspecken vorbei. Haas verwies auch auf «Ventile» die im bestehenden Finanzinstrument bereits eingebaut seien.
Kommende Woche wird der Grosse Rat im Zusammenhang mit den Notmassnahmen während der Coronakrise über eine Lockerung der Schuldenbremse für das laufende Jahr befinden.
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