Grosser Rat BE Grosser Rat will briefliches Abstimmen in Moutier nicht verbieten

SDA

3.12.2019 - 18:56

Das Rathaus in Moutier.
Das Rathaus in Moutier.
Source: KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Auch bei der zweiten Moutier-Abstimmung soll die schriftliche Stimmabgabe erlaubt sein. Dieser Meinung ist der bernische Grosse Rat.

Drei berntreue SVP-Grossräte hatten in ihrer Motion verlangt, dass die Stimmabgabe zwingend persönlich an der Urne erfolgen soll. So könne eine Quelle von Irregularitäten ausgeschlossen werden.

Die Ratsmehrheit winkte ab: Das stelle eine Diskriminierung von Menschen dar, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht selber an die Urne begeben könnten. Mit 87 zu 52 Stimmen beschloss der Rat, den Punkt nicht einmal als Postulat zu überweisen. Die Regierung muss die Idee also nicht näher prüfen.

Das Kantonsparlament überwies aber einige weitere Punkte der Motion, bei denen es ebenfalls um neue Modalitäten geht. So soll der zweite Urnengang von einem Abstimmungskomitee organisiert werden, das von der Gemeinde Moutier und den Kantonen Bern und Jura unabhängig ist. Diese Forderung nahm der Rat mit 87 zu 53 Stimmen an.

Das Komitee soll das Stimmregister mindestens ein Jahr lang vor dem Urnengang überwachen und über alle nötigen Ermittlungsbefugnisse verfügen, um bei Personen mit verdächtig scheinendem Wohnsitz Nachforschungen anstellen zu können.

Zweite Runde am Montag

Allerdings kam der Rat im Nachhinein zum Schluss, dass er womöglich voreilig entschieden habe. Er hiess am Abend einen Wiedererwägungsantrag von Adrian Haas (FDP) gut und beschloss, die Motion am Montag noch einmal zu beraten.

Um die Forderungen zu erfüllen, wäre ein neues Gesetz nötig, sagte Haas. Und das könnte Jahre dauern. Vermutlich wäre die Überweisung als Postulat zielführender.

Der Regierungsrat hatte von vornherein gebeten, den Vorstoss bloss als Postulat zu überweisen. Das Ziel – ein korrekter Urnengang – sei unbestritten, sagte Regierungsrat Pierre Alain Schnegg (SVP). Welche Massnahmen es dafür brauche und welche nicht, werde sich im Lauf der Vorbereitungsarbeiten zeigen. Das Verfahren werde bekanntlich unter der Ägide des Bundes mit dem Kanton Jura besprochen.

Gegen überstürztes Vorgehen

Die Stimmberechtigten von Moutier hatten sich im Juni 2017 mit knappem Mehr für den Wechsel zum Kanton Jura ausgesprochen. Das bernische Verwaltungsgericht erklärte die Abstimmung später wegen Rechtsverletzungen für ungültig.

Der Entscheid ist mittlerweile rechtskräftig. Denn die Pro-Jurassier verzichten auf den Weiterzug ans Bundesgericht und drängen auf eine rasche Wiederholung des Urnengangs. Die Berner Regierung hat wiederholt vor einem überstürzten Vorgehen gewarnt. Zunächst seien die Lehren aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts zu ziehen.

Zurück zur Startseite