Beschaffungswesen Grossratskommission äussert Vorbehalt zu neuen Beschaffungsregeln

sr, sda

3.2.2021 - 11:47

Beschafft die Kantonsverwaltung beispielsweise Bildschirme, sollte für die Finanzkommission des Grossen Rats weiterhin zuerst die zuständige Direktion für Beschwerden gegen den Vergabeentscheid zuständig sein. (Archivbild)
Beschafft die Kantonsverwaltung beispielsweise Bildschirme, sollte für die Finanzkommission des Grossen Rats weiterhin zuerst die zuständige Direktion für Beschwerden gegen den Vergabeentscheid zuständig sein. (Archivbild)
Keystone

Die Finanzkommission (FiKo) des bernischen Grossen Rats findet es richtig, dass der Kanton Bern der neuen interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) beitritt. Allerdings wird die FiKo dem Grossen Rat bei der Beratung des kantonalen Beitrittsgesetzes beantragen, einen Vorbehalt zu formulieren

Die FiKo findet es laut einer Mitteilung vom Mittwoch falsch, dass laut IVöB bei Beschwerden gegen Submissionsentscheide sofort die kantonalen Verwaltungsgerichte zum Zug kommen. Die Kommission möchte, dass auch künftig zuerst die Direktionen der Kantonsverwaltung und die Regierungsstatthalterämter entscheiden.

Erst in einer zweiten Phase sollte für die Kommission das Verwaltungsgericht zuständig sein. Die Direktionen und die Statthalter seien näher an der Sache und bei den Betroffenen als das Verwaltungsgericht. Auch würden die Urteile rascher gefällt, und die Kosten seien tiefer.

Mit Stichentscheid des Präsidenten sprach sich die Finanzkommission für die Beibehaltung des zweistufigen Instanzenzugs aus. Wenn der Grosse Rat dem Antrag der Kommission zustimmt, tritt der Kanton Bern der Vereinbarung mit einem Vorbehalt bei. Es muss sich laut der Mitteilung dann erst noch zeigen, ob das möglich ist.

Im November 2019 hatten die Kantone die IVöB revidiert. Diese Revision vereinheitlicht die Vorschriften im kantonalen Beschaffungsrecht weitgehend und bringt die angestrebte Harmonisierung mit dem ebenfalls revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB).

Die Kantone konnten danach in eigenen gesetzgeberischen Verfahren den Beitritt zum Konkordat in die Wege leiten und so die revidierte IVöB in ihr kantonales Recht übernehmen. Diese tritt in Kraft, sobald zwei Kantone dem Konkordat beigetreten sind.

Minderheit will Lohngleichheit-Check

Die FiKo des bernischen Grossen Rats wird bei der Beratung des kantonalen Einführungsgesetzes einen weiteren Antrag stellen: Sie möchte das Gesetz mit einem Passus ergänzen, gemäss dem aussagekräftige statistische Daten über öffentliche Aufträge des Kantons erhoben und veröffentlicht werden müssen.

Eine starke Minderheit möchte noch einen Schritt weitergehen und ein eigentliches Beschaffungscontrolling einführen. Die Minderheit verlangt zudem, dass der Regierungsrat die Kompetenz erhält, bei Ausschreibungen Stichproben zur Lohngleichheit zwischen Mann und Frau durchzuführen.

Ganz generell begrüsst aber die Finanzkommission den Beitritt des Kantons Bern zur Vereinbarung. Diese modernisiere das öffentliche Beschaffungsrecht der Kantone und harmonisiere es.

Volksinitiative wegen IVöB zurückgezogen

Mit Verweis auf die IVöB entschied der Trägerverein der 2018 eingereichten kantonalen Volksinitiative gegen Subunternehmerketten bei öffentlichen Aufträgen, seine Initiative zurückzuziehen. Die Vereinbarung bringe dem Kanton Bern mehrere Verbesserungen, sagten die Verantwortlichen zur Begründung ihres Entscheids vor einem Jahr.

Die Vereinbarung führe im Kanton Bern zu mehreren Verbesserungen, führte der Trägerverein aus. So müssten künftig bei Beschaffungen ausser sozialen künftig auch ökologische Standards berücksichtigt werden. Und die sozialen und ökologischen Eignungskriterien gälten auch für Subunternehmen.

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