GesundheitGrossratskommission will prägnantere Gesundheitsstrategie
SDA
3.11.2020 - 16:18
Die grossrätliche Gesundheits- und Sozialkommission wünscht sich von der Regierung eine aussagekräftigere Gesundheitsstrategie. Die Kommission hat deshalb verschiedene Planungserklärungen verfasst, die sie in der Wintersession einreichen will.
Die Strategie sei «ambivalent aufgenommen worden», teilte die Kommission am Dienstag mit. Die Meinungen über die zu setzenden Akzente in der künftigen Gesundheitsversorgung im Kanton Bern gingen in der Kommission auseinander.
Mit ihren Planungserklärungen will die Kommission «den Fokus bei der Umsetzung der Strategie schärfen», wie sie in ihrer Mitteilung weiter schreibt.
Grundlage für Teilstrategien
Die Strategie macht zunächst eine Auslegeordnung und zeigt aktuelle Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken des bernischen Gesundheitswesens auf. Um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, soll insbesondere die integrierte Versorgung auf allen Ebenen gefördert werden, so die Strategie der Regierung.
Der Kanton Bern will aber auch die Gesundheitsförderung und Prävention stärken. Es sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die einen effizienten Mitteleinsatz fördern. Weiter will der Kanton das Kostenwachstum eindämmen.
Dem sich weiter verschärfenden Fachkräftemangel will der Kanton Bern mit verschiedenen Massnahmen, unter anderem durch die Förderung neuer Berufsmodelle, begegnen.
Die Strategie, die der Grosse Rat in der Wintersession berät, soll als Grundlage dienen für die Erarbeitung von konkreteren Teilstrateigen. Neue Massnahmen will die Regierung aber nur umsetzen, wenn anderswo entsprechende Einsparungen erzielt werden könnten, schreibt die Kommission in ihrer Mitteilung.
Weitere Vorlagen
Neben der Gesundheitsstrategie berät der Grosse Rat auch noch weitere Geschäfte aus dem Gesundheitsbereich. Mit dem neuen Gesetz über Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf wird die Subjektfinanzierung eingeführt. Zudem wird die Aufgabe in der Direktion für Inneres und Justiz gebündelt.
Die Kommission begrüsst das neue Gesetz, beantragt jedoch im Bereich der Familienpflege, dass die Aufsichts- und Bewilligungskompetenz im Pflegekinderwesen statt von der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) neu durch die zuständige Stelle der Direktion für Inneres und Justiz wahrgenommen wird.
Mit einer Revision des Spitalversorgungsgesetzes werden diverse parlamentarische Vorstösse umgesetzt. Dazu gehört, vertrauliche Geburten zu ermöglichen sowie die Publikation von Chefarztlöhnen von Berner Listenspitälern. Die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderungen sind in der Kommission unbestritten.
Schliesslich berät das Parlament auch die Kostenstrategie im Asylwesen für die kommenden Jahre. Die Strategie definiert die voraussichtlichen Kosten für die Asyl- und Flüchtlingssozialhilfe für die Jahre 2021-2023, welche die Bundespauschalen nicht zu decken vermögen. Hier wünscht sich die Kommission mehr Steuerungsmöglichkeiten für das Parlament.
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