Coronavirus – Kanton BernGrundlage für ausserordentliche Unterstützung der Wirtschaft gelegt
SDA
20.3.2020 - 17:43
Der bernische Regierungsrat hat die am Donnerstag angekündigte Notverordnung zur Unterstützung von Wirtschaft und Gesellschaft während der Corona-Krise verabschiedet. Teile davon hat die Regierung bereits in Kraft gesetzt.
Damit verfügt der Kanton Bern ab Samstag über eine gesetzliche Grundlage, um bernische Gesundheitsvorsorgeeinrichtungen, industrielle KMU sowie Betriebe und Selbständigerwerbende mit einer Reihe von Instrumenten finanziell zu entlasten. Das teilte der Regierungsrat am Freitagnachmittag mit.
Auch die darbende Kultur- und Sportbranche soll unterstützt werden. Die Regierung beschliesst für sie nun per Notverordnung, was der bernische Grosse Rat vergangene Woche noch abgelehnt hatte: Gelder aus dem Lotteriefonds.
Insgesamt 25 Mio. Franken stellt der Kanton aus diesem Fonds zur Verfügung, zusätzlich zu den in der Notverordnung getroffenen Massnahmen. Mit diesen Geldern sollen gemeinnützige Institutionen und ihre Projekte, insbesondere in den Bereichen Kultur und Sport, unterstützt werden.
Für betroffene Veranstalterinnen und Veranstalter gilt folgender Grundsatz: Kulturelle und sportliche Veranstaltungen, für die ein Gesuch für Lotteriegelder gestellt wurde, sollen auch dann einen Beitrag erhalten, wenn die Veranstaltung wegen des Coronavirus abgesagt werden musste.
Schuldenbremse wird gelockert
Volkswirtschaftsdirektor Christoph Ammann hatte am Donnerstag einen eindringlichen Appell an den Bund gerichtet, Massnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft aufzuzeigen. Die Corona-Krise könne die Wirtschaft nur bewältigen, wenn sie Unterstützung erhalte.
Ammann präsentierte einen ganzen Massnahmenkatalog, den der Kanton Bern für Wirtschaft und Gesellschaft umsetzen will. Dafür lockert die Regierung dieses Jahr auch die gesetzlich verankerte Schuldenbremse, wie sie am Freitag mitteilte.
Für die vom Bundesrat am Freitag angekündigten Unterstützungsmassnahmen zeigte sich die Berner Regierung am Freitag dankbar.
Unterstützung für die Spitäler
Die bernische Notverordnung ermöglicht ausserordentliche Zahlungen von zinslosen Darlehen an Listenspitäler mit Sitz im Kanton Bern, die einen Liquiditätsengpass nachweisen können. Für sie sollen die Geldflüsse beschleunigt werden.
Ausserdem will der Kanton Forderungen möglichst rasch begleichen. Zinslose Darlehen bei Liquiditätsengpässen können auch Spitexorganisationen sowie Institutionen aus dem Behindertenbereich beantragen, wenn sie sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden.
Entlastung für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft ermöglicht die Notverordnung eine Reihe von finanziellen Entlastungen. Auf Gesuch hin kann der Kanton als Immobilieneigentümer Miet-, Pacht- und Baurechtszinse aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage für die Monate April, Mai und Juni 2020 stunden, wie aus der Mitteilung vom Freitag hervorgeht.
Für Forderungen des Kantons gegenüber Dritten, etwa für Steuern, Gebühren und Abgaben, gilt bis am 30. Juni ein Fristenstillstand. Schuldnerinnen und Schuldner dürfen bis zum 30. Juni weder gemahnt noch betrieben werden. Verzugszinsen werden keine erhoben.
Steuerpflichtige Personen können Ratenrechnungen für das Steuerjahr 2020 kürzen, so dass nur die voraussichtlich tatsächlich geschuldeten Steuern bezahlt werden.
Forderungen an den Kanton von Unternehmen, Einrichtungen, Betrieben und Selbständigerwerbenden, will der Kanton möglichst rasch begleichen.
Schliesslich umfasst die Notverordnung drei Artikel, welche zusätzliche Massnahmen der Wirtschaftsförderung definieren. Das Amt für Wirtschaft soll zusätzliche Förderinstrumente schaffen, namentlich zur Unterstützung der Innovationstätigkeit der Unternehmen. Weiter kann die Wirtschaftsförderung den Ausfall von Beiträgen an Partnerorganisationen, namentlich im Tourismus, kompensieren.
Diese Artikel hat der Regierungsrat beschlossen, aber noch nicht in Kraft gesetzt. Die Wirtschaftsdirektion soll zunächst die vom Bund angekündigten Massnahmen analysieren und den ungefähren Mittelbedarf aufzeigen. Anschliessend können auch diese drei Artikel in Kraft gesetzt werden.
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