Die Stimmberechtigten von Herzogenbuchsee wollen nichts von einer Steuererhöhung wissen. Sie haben am Sonntag an der Urne das Budget 2023 abgelehnt. Es hätte eine Erhöhung des Steuersatzes von 1,65 auf neu 1,70 Einheiten gebracht.
Keystone-SDA, hn, sda
18.12.2022, 12:14
SDA
Die Herzogenbuchseer Stimmberechtigten sagten mit 1134 zu 650 Stimmen Nein zum Budget 2023, wie die Gemeinde am Sonntag mitteilte. Das entspricht einem Nein-Anteil von 63,57 Prozent.
Gemeindepräsident Makrus Loosli zeigte sich in der Mitteilung «enttäuscht» darüber, dass es dem Gemeinderat nicht gelungen sei, die Stimmberechtigten von der Steuererhöhung zu überzeugen. Aus Sicht des Gemeinderates und der Finanzkommission brauche es diese für eine nachhaltige Sanierung der Finanzen.
Trotz mehr Steuereinnahmen rechnete das Budget unter dem Strich mit einem Aufwandüberschuss von 604›602 Franken. Dies liege im Rahmen der Finanzplanung, und der Verlust könne durch Eigenkapital gedeckt werden, liess die Gemeinde im Vorfeld der Abstimmung verlauten. Der Gesamtaufwand lag bei rund 36,1 Millionen Franken.
Die Steuererhöhung wäre für die Bevölkerung nicht ganz unerwartet gekommen. Sie wurde bereits im Zusammenhang mit der Abstimmung über einen Kredit von 16 Millionen Franken für die Sanierung und den Neubau von Schulraum im Jahr 2021 angekündigt.
Die Steuererhöhung hätte zum einen der Finanzierung der Investitionsfolgekosten gedient, die 2023 durch die Zyklus-1-Neubauten am Rosenweg und auf dem Hubel anfallen. Zum anderen hätte die Massnahme zur Stabilisierung des Finanzhaushaltes beitragen sollen.
Ursprünglich war die Rede davon, den Steuersatz gleich um einen Zehntel anzuheben. Doch die Gemeinde verzichtete darauf und liess es bei einem halben Zehntel bewenden. Es solle keine Steuererhöhung auf Vorrat gemacht werden, begründete die Gemeinde. Doch auch das nützte nichts. Die Stimmberechtigten erteilten der Steuererhöhung und dem Budget eine Absage.
Nun muss die Gemeinde ein neues Budget ausarbeiten. Gelingt es ihr nicht, bis im Juni ein gültiges Budget vorzulegen, schreitet der Kanton ein und erlässt eines. Bis zum Vorliegen eines gültigen Budgets kann die Gemeinde nur die allernötigsten Ausgaben tätigen.
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