Coronavirus – Solothurn Illegale Demo in Solothurn: Polizeikosten von über 200'000 Franken

ga, sda

17.8.2021 - 15:19

Mit einem Grosseinsatz verhinderte die Polizei Ende Mai in Solothurn eine illegale Kundgebung gegen die Corona-Massnahmen. (Archivbild)
Mit einem Grosseinsatz verhinderte die Polizei Ende Mai in Solothurn eine illegale Kundgebung gegen die Corona-Massnahmen. (Archivbild)
Keystone

Der Polizeieinsatz wegen einer unbewilligten Kundgebung gegen die Corona-Massnahmen von Ende Mai in der Stadt Solothurn hat Kosten von insgesamt 214'000 Franken verursacht. Die Polizei hatte eine grössere Demonstration verhindert und 120 Personen weggewiesen.

Keystone-SDA, ga, sda

Das Grossaufgebot der Kantonspolizei Solothurn mit Unterstützung von Einsatzkräften des Polizeikonkordats Nordwestschweiz sei verhältnismässig gewesen. Das geht aus der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme des Regierungsrats zu einer Interpellation der SVP-Fraktion hervor. Die Unterstützung der Einsatzkräfte aus den Nachbarkantonen kostete 84'000 Franken.

Die vorangehenden Kundgebungen hätten eine zunehmend aggressive Grundstimmung gezeigt, schreibt der Regierungsrat. Es sei zu Beschimpfungen und Tätlichkeiten gegenüber unbeteiligten Dritten und Polizeikräften gekommen. Sobald versucht worden sei, der Rechtsordnung Nachachtung zu verschaffen, habe sich die Gewaltbereitschaft einiger Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhöht.

«Gewalt der Strasse» verhindert

Bei genügend grosser Teilnehmerzahl gewinne eine Menschenmasse bekanntlich an Stärke und Macht. Fortan sei es die «Gewalt der Strasse», welche den Verlauf der illegalen Kundgebung diktiere, und nicht mehr das Gesetz. Wenn eine solche Situation einmal eingetreten sei, lasse sich die Rechtsordnung nicht mehr mit rechtsstaatlich angemessenen Mitteln durchsetzen.

«Aus diesem Grund war die Polizei bestrebt, eine solche Situation gar nicht erst entstehen zu lassen», hält der Regierungsrat fest: «Die einzige erfolgreiche Vorgehensweise, um unrechtmässige, sprich illegale Veranstaltungen zu verhindern, besteht darin, von Beginn weg auch kleinere Personenansammlungen gar nicht erst entstehen zu lassen.»

In Solothurn sei die illegale Kundgebung am 29. Mai nicht zustande gekommen. Die Polizei habe die Rechtsordnung durchsetzen können. «Somit waren Einsatz und Aufgebot augenscheinlich geeignet», hält der Regierungsrat fest. Die Polizei habe die mildeste zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Es seien Wegweisungen verfügt worden.

Kein Pfefferspray notwendig

Im Unterschied zu vorangehenden Kundgebungen in anderen Städten musste die Polizei gemäss Regierungsrat keinen Pfefferspray einsetzen, und es kam zu keinen Pöbeleien oder Handgreiflichkeiten, weder gegenüber unbeteiligten Stadtbesuchern noch gegenüber den Polizeikräften.

Die Solothurner Stadtbehörden hatten das Gesuch des Vereins «Stiller Protest» abgelehnt. Die Beschwerdekommission der Stadt lehnte eine Beschwerde dagegen ab. Der Verein löschte den Auftruf auf seiner Website – und sah sich nicht mehr in der Verantwortung.