Steuern Informationsaustausch macht Bernern Beine: Viel mehr Selbstanzeigen

SDA

25.1.2018 - 15:14

Auch im Kanton Bern hat die Zahl der straflosen Selbstanzeigen im letzten Jahr stark zugenommen. 4550 Steuerpflichtige machten davon Gebrauch, das sind fast viermal mehr als 2016.

Bern liegt damit im Trend: In den meisten Kantonen zeigten sich 2017 mehr Steuersünder denn je an, um nicht deklarierte Vermögenswerte zu melden. Das ergab kürzlich eine Umfrage der Nachrichtenagentur SDA.

"Der Automatische Informationsaustausch kommt in die heisse Phase", sagte der bernische Steuerverwalter Claudio Fischer am Donnerstag zur Begründung. Die Schweiz tauscht mit 37 Ländern erstmals Daten aus. Der Bund erhält die Meldungen bis Ende September und stellt sie umgehend den Kantonen zur Verfügung.

Ab Oktober hat also auch die bernische Steuerverwaltung Kenntnis von nicht deklarierten Vermögen und Einkünften im Ausland. Dann ist es zu spät für eine straflose Selbstanzeige. Die Frist läuft Ende September ab. Bis dahin erwarten die Berner nochmals eine stattliche Zahl von Meldungen.

Das Instrument der straflosen Selbstanzeige gibt es in der Schweiz schon seit 2010. Sie steht reuigen Steuersündern nur einmal im Leben zur Verfügung. Eine Busse wird nicht ausgesprochen, der Betrag muss aber nachträglich versteuert werden - inklusive Verzugszins.

Im letzten Jahr wurde den bernischen Behörden ein Vermögen von rund 755 Millionen Franken angezeigt, fast doppelt so viel wie im Vorjahr. Daraus ergibt sich ein Steuerertrag von 20,3 Millionen Franken, wie Fischer bekanntgab.

Nur noch geringer Vergütungszins

Zurzeit werden die Steuererklärungen fürs Jahr 2017 verschickt. Bis Anfang Februar erhalten über 650'000 Steuerpflichtige Post von der Steuerverwaltung. Beim Ausfüllen der Steuererklärung dieses Jahr ändert sich nichts.

Im Steuerjahr 2018 hingegen gibt es Änderungen bei den Zinsen. Wer zu viel Steuern zahlte, erhält nur noch einen geringen Vergütungszins von 0,5 Prozent. Bisher waren es 3 Prozent. Der Kanton kann so gut fünf Millionen Franken sparen, der Grosse Rat beschloss die Senkung im Rahmen des Entlastungspakets 2018.

Der Verzugszins bleibt hingegen bei 3 Prozent. Der Vorauszahlungszins liegt weiter bei 0 Prozent.

Für den Steuerpflichtigen zahlt es sich also nicht mehr aus, Anfang Jahr den ungefähren Betrag fürs ganze Jahr zu überweisen. Trotzdem machen nach wie vor recht viele Berner davon Gebrauch, wie Fischer sagte - sei es aus Gewohnheit, der Einfachheit halber oder um Negativzinsen zu vermeiden.

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