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Coronavirus – Bern Ins Zeugnis kommen vor allem Leistungen vor der Corona-Krise

Der Kanton Bern passt wegen der Corona-Pandemie die Beurteilungen auf allen Stufen der Volksschule an. Ins Zeugnis kommen vor allem Leistungen vor dem Beginn des Fernunterrichts. Im Zweifelsfall sollen die Lehrer Milde walten lassen.
Schon mehrfach hatte die bernische Bildungsdirektorin Christine Häsler (Grüne) betont, dass sich die Ausbreitung des Coronavirus und die damit einhergehende Aufhebung des Präsenzunterrichts an den Schulen nicht negativ auf den Bildungsweg der Kinder und Jugendlichen auswirken dürfe.
Seit dem Verbot des Präsenzunterrichts Mitte März haben Lehrpersonen auf allen Schulstufen den Schulbetrieb im Fernunterricht so gut wie möglich aufrecht erhalten.
Dabei stellt sich allerdings die Frage, wie die Schülerinnen und Schüler in dieser ausserordentlichen und mit Einschränkungen verbundenen Situation beurteilt werden sollten. «Pragmatisch», findet Bildungsdirektorin Häsler.
Das heisst: Im Beurteilungsbericht werden nur schulische Leistungen einbezogen, die vor der Schulschliessung vom 13. März 2020 erbracht wurden, wie die Bildungsdirektion am Donnerstag mitteilte.
Sobald die Schulen den Präsenzunterricht wieder aufnehmen können, sollen notenrelevante Beurteilungen zurückhaltend und mit Augenmass erfolgen. Es dürfen nur jene Kompetenzen geprüft werden, die über einen längeren Zeitraum hinweg ausreichend vertieft und geübt werden konnten.
In der Gesamtbeurteilung sind nur jene Leistungen zu berücksichtigen, die für die Schülerin oder den Schüler eine Verbesserung bringen.
Im Zweifelsfall für den Schüler
Ein besonders starkes Gewicht sollen die Lehrkräfte auf die prognostische Beurteilung legen, welche die Lernentwicklung und die möglichen Fortschritte der Kinder und Jugendlichen bewertet. Im Zweifelsfall soll sie zu Gunsten der Schülerinnen und Schüler entscheiden.
Die Bildungs- und Kulturdirektion hat in einer dringlichen Anpassung der Direktionsverordnung die Beurteilung in der Volksschule dementsprechend angepasst.
Matura und LAP noch offen
Die Modalitäten der Maturitäts- und Lehrabschlussprüfungen (LAP) werden auf eidgenössischer Ebene geregelt. Dort sind noch keine Entscheide gefällt worden.
Die Ausstellung der Semester- oder Jahreszeugnisse und die Promotionen werden hingegen durch den Kanton geregelt. Diesbezüglich gilt ebenfalls die Regelung, dass den Lernenden kein Nachteil entsteht und der speziellen Situation des ungewohnten Fernunterrichts Rechnung getragen wird.
Bei weiterlaufenden Ausbildungen über den Sommer 2020 hinaus werden grundsätzlich die Leistungsbeurteilungen im Verlauf des ganzen aktuellen Schuljahres bis zum Moment der Schulschliessung berücksichtigt. Danach erfolgte Leistungsbeurteilungen zählen nur, wenn sie zur Verbesserung der Zeugnisnote am Ende des Schuljahres beitragen.
Beurteilung an den Hochschulen
Die Hochschulen treffen Vorkehrungen, damit Abschlüsse, Zulassungen und Leistungsnachweise auch unter den aktuellen Bedingungen sichergestellt werden können. Dies auch dann, wenn die Institutionen dafür von den Reglementen abweichen müssen. Bei Bedarf erteilt die Bildungs- und Kulturdirektion die dafür nötigen Ausnahmebewilligungen.
Im Hochschulbereich gibt es eine breite Palette von bestehenden Instrumenten zur Validierung von Leistungen, die keine Präsenzprüfung voraussetzen. Diese sollen konsequent eingesetzt werden.
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