Arbeitskonflikt Insel akzeptiert Urteil - Streit mit entlassener Ärztin geht weiter

SDA

29.8.2018 - 15:07

Der Arbeitskonflikt zwischen der Insel Gruppe und einer entlassenen Oberärztin geht in die nächste Runde. Die Insel Gruppe akzeptiert zwar das Urteil des Obergerichts, tut sich aber schwer mit der vom Gericht verlangten Weiterbeschäftigung der Frau.

Die Forderungen der Ärztin gingen zu weit, teilte die Insel Gruppe am Mittwoch mit. Ein Dialog mit der Mitarbeiterin sei daher bislang nicht möglich gewesen. Nun müsse man schauen, wie man doch noch zu einer "gesetzeskonformen Lösung" komme.

Die Anästhesieärztin Natalie Urwyler widersprach umgehend der Darstellung der Insel Gruppe, wonach sie zahlreiche unübliche Bedingungen an ihre Weiterbeschäftigung geknüpft habe. Sie habe die Aufnahme von Verhandlungen lediglich von drei Bedingungen abhängig gemacht, schrieb Urwyler in einer Medienerklärung.

Erstens ist die Ärztin nur bereit, mit CEO Uwe Jocham zu verhandeln. Zweitens will sie über eine Gesamtlösung verhandeln, "unter Einschluss eines optionalen Verzichtes auf die Weiterbeschäftigung am Inselspital". Drittens soll die Insel Gruppe in einer Vereinbarung der Parteien auf eine Stillschweigeklausel verzichten.

"Missachtung der Justiz"

Die Insel sieht in der jüngsten Entwicklung die Bestätigung dafür, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Spital und Ärztin nachhaltig gestört ist. Eine Inselsprecherin schloss gegenüber Radio SRF nicht aus, dass Urwyler nun freigestellt werden könnte.

Die Ärztin warnte davor, sie freizustellen und anschliessend den Arbeitsvertrag erneut zu kündigen: "Ein solches Verhalten liefe auf eine Missachtung der Urteile der bernischen Justiz hinaus."

Das Inselspital hatte die Ärztin im Juni 2014 wegen eines "gestörten Vertrauensverhältnisses" entlassen, was diese nicht akzeptierte. Sie hielt die Entlassung für eine Retourkutsche, weil sie sich für mehr Mutterschutz und Gleichstellung eingesetzt habe.

Spekulationen um finanzielle Einigung

Tatsächlich beurteilte das Regionalgericht die Entlassung als Rachekündigung und hob diese auf. Das Obergericht bestätigte Anfang Juli 2018 den Entscheid der Vorinstanz, wonach die Kündigung aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht hätte erfolgen dürfen. Zum Zeitpunkt der Kündigung war eine Diskriminierungsklage der Ärztin hängig.

Die Frau arbeitet heute am Regionalspital Sitten. Nach Informationen der "Berner Zeitung" verdient sie dort nur ein Drittel des Lohns, den sie als Oberärztin an der Insel hatte. Die Zeitung mutmasste im Juli: "Man kann sich kaum eine andere Lösung vorstellen als eine finanzielle Einigung zwischen der Ärztin und dem Inselspital."

Zurück zur Startseite