Arbeitskonflikt Insel-Ärztin will nach Obergerichtsurteil an Spital zurückkehren

SDA

3.7.2018 - 18:42

Die entlassene Oberärztin des Berner Inselspitals hofft auf eine baldige Rückkehr an ihren Arbeitsplatz. Das Obergericht hat ihr in zweiter Instanz Recht gegeben und ihre Klage gegen das Inselspital geschützt.

Das teilten die Ärztin und auch die Insel Gruppe am Dienstag mit. Ob damit das letzte Wort gesprochen ist, wird sich weisen. Denn die Insel Gruppe kann das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen. Sie will sich aber zuerst eingehend mit der Urteilsbegründung auseinandersetzen.

Die Ärztin nahm den Entscheid "mit Genugtuung und Dankbarkeit" zur Kenntnis. Nach dem Regionalgericht habe nun auch das Obergericht die verfassungsrechtliche Gleichstellung von Mann und Frau geschützt, die als zentraler Wert unserer Gesellschaft nicht missachtet werden dürfe.

Ganz anders deutet die Insel Gruppe den Entscheid. Das Obergericht habe keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts festgestellt. Ein Verfahren, in dem die Frau eine Lohndiskriminierung geltend gemacht habe, sei noch hängig.

Wie auch immer: Sollte das Urteil des Obergerichts vom Dienstag nicht weitergezogen werden, würde es am 3. August rechtskräftig. Danach könnte sie ihre Tätigkeit als Ärztin und Forscherin am Inselspital wieder aufnehmen, schrieb die Ärztin.

"Verschiedene Optionen"

Die Insel Gruppe hielt sich in dieser Frage bedeckt. Was eine Wiederaufnahme der Tätigkeit der Ärztin betreffe, würden verschiedene Optionen geprüft. Zurzeit befinde sich die Frau in einer Anstellung ausserhalb der Insel Gruppe.

Klar ist: Laut Obergericht muss das Inselspital der Ärztin den Lohn ab 1. Dezember 2014 nachzahlen sowie ihre gesetzlich festgesetzten Anwaltskosten berappen - insgesamt 675'000 Franken. Dazu kommt die zugesprochene Parteientschädigung der zweiten Instanz von rund 32'500 Franken.

Kritik an Klinikleitung

In ihrem Communiqué übt die Ärztin Kritik an der Klinikleitung. Diese habe offene Briefe verfasst, die von abhängigen Mitarbeitenden unterzeichnet worden seien und die zum Ziel hätten, die Umsetzung bernischer Gerichtsurteile in Frage zu stellen. Dieses Verhalten laufe auf eine Missachtung des Rechtssystems hinaus.

Vor wenigen Tagen - also kurz vor dem Obergerichtsurteil - war ein Schreiben publik geworden, in dem sich Angestellte des Inselspitals gegen eine Rückkehr der Ärztin wehren. Das Vertrauen in die Frau sei zerrüttet, machen sie geltend.

Das Inselspital hatte die Ärztin im Juni 2014 wegen eines "gestörten Vertrauensverhältnisses" entlassen, was diese nicht akzeptierte. Sie hielt die Entlassung für eine Retourkutsche, weil sie sich für mehr Mutterschutz und Gleichstellung eingesetzt habe. Das Regionalgericht beurteilte die Entlassung als Rachekündigung und hob diese auf.

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