Jurafrage Jurassische Regierung hält nichts von einer Spaltung Moutiers

SDA

30.1.2019 - 11:40

Die jurassische Kantonsregierung will nichts wissen von einer Teilung der bernurassischen Gemeinde Moutier. Sie beharrt darauf, dass die Jurafrage nur gelöst werden könne, indem Moutier vom Kanton Bern zum Kanton Jura wechsle.

Regierungsrat Charles Juillard fragte sich am Mittwoch an der Session des jurassischen Kantonsparlaments, ob es sich bei der Idee nicht um einen verfrühten Fasnachtsscherz handle. Die Regierung bezweifle, dass der Vorschlag fundiert sei.

Ein Bürgerkomitee mit dem Namen "Réconciliation" (Versöhnung) brachten den Vorschlag vergangene Woche aufs Tapet. Es gehe darum, in Moutier einen neuen, dritten Weg einzuschlagen, sagten Komiteevertreter.

Sie propagieren ein Konzept, das aus Moutier zwei Gemeinden macht, eine kann dem Kanton Jura angehören, die andere bei Bern verbleiben. "Eine Stadt, zwei Gemeinden, zwei Kantone", lautet das Motto.

Jeder Einwohner könnte so wählen, welchem Kanton er angehören möchte. Damit würde in der Frage der Kantonszugehörigkeit nicht mehr eine knappe Mehrheit einer grossen Minderheit ihren Willen aufzwingen.

Die Stadt würde auf diese Weise zwar nicht durch eine Mauer zweigeteilt, aber zu einem regelrechten Schachbrett, betonte Juillard. Projurassische Kreise haben die Idee bereits verworfen, da sie die Bevölkerung noch mehr entzweie statt zu vereinen.

Die projurassische Seite pocht stattdessen auf einen vollständigen Wechsel der Stadt zum Kanton Jura. Auf einen ebenso vollständigen Verbleib beim Kanton Bern pochen die Berntreuen. Auch sie können sich gemäss einer Meldung des "Radio Jura Bernois" (RJB) von vergangener Woche nicht für die Idee des Bürgerkomitees erwärmen.

Die Bevölkerung von Moutier sprach sich im Juni 2017 hauchdünn für einen Wechsel der Gemeinde zum Kanton Jura aus. Gegen die Abstimmung wurden Beschwerden eingereicht.

Die Regierungsstatthalterin des Berner Juras hiess diese in erster Instanz gut und annullierte die Abstimmung über den Kantonswechsel. Der Entscheid wurde an die nächsthöhere Instanz weitergezogen und wird voraussichtlich vor dem Bundesgericht enden.

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